Investitionszulage
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Der allgemeine steuerliche Berater, dem im wesentlichen die Buchhaltung übertragen ist, ist nicht zur Überprüfung der Formvorschriften bei der Beantragung einer Investitionszulage verpflichtet. |
OLG München - 16.07.2003 - 21 U 4607/02 |
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Erledigt ein Steuerberater auftragsgemäss lediglich die Finanzbuchhaltung, ist er zusätzlich nicht verpflichtet, auf die Möglichkeit der Beantragung einer Investitionszulage hinzuweisen. |
OLG Karlsruhe - 22.12.1994 - 18 a U 12/94 |
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Siehe auch: Steuerberaterhaftung |