Pflichtteil
|
Die zur Entstehung der Erbschaftssteuer führende Geltendmachung des Pflichtteilanspruchs setzt nicht die Bezifferung des Anspruchs voraus. |
BFH - 19.07.2006 - II R 1/05 |
|
|
Beurkundet ein Notar eine Pflichtteilsentziehung, muss er den Mandanten zwar über die Beweislastregeln des Gesetzes aufklären, jedoch nicht auf mögliche Beweisschwierigkeiten hinweisen. |
OLG Köln - 28.03.2003 - 19 U 171/02 |
|
Siehe auch: Notarhaftung |