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Stand:  30.03.2023
Inhalt:   12.658 Urteile

Wiedereinsetzung

Der krankheitsbedingte Ausfall eines Einzelanwalts am letzten Tag einer Rechtsmittelbegründungsfrist rechtfertigt eine Wiedereinsetzung danach, wenn infolge der Erkrankung weder kurzfristig ein Vertreter eingeschaltet, noch mit Zustimmung des Gegnervertreters ein Fristverlängerungsantrag gestellt werden konnte.
BGH - 06.09.2022 - VIII ZB 3/21

Der krankheitsbedingte Ausfall eines Rechtsanwalts rechtfertigt eine Wiedereinsetzung danach, wenn infolge der Erkrankung weder ein Vertreter bestellt noch mit Zustimmung des Gegnervertreters ein Fristverlängerungsantrag gestellt werden konnte.
BGH - 02.08.2022 - VIII ZB 3/21

Erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben in einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten ist, können auch nach Fristablauf - etwa noch mit der Rechtsbeschwerde - ergänzt oder erläutert werden.
BGH - 11.05.2021 - VIII ZB 65/20

Beantragt eine unbemittelte Partei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Einlegungs- und Begründungsfrist für eine Rechtsbeschwerde, läuft die Frist für deren Begründung ab der Bekanntgabe der Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts und nicht erst ab Bekanntgabe der Bewilligung von Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Einlegungsfrist.
BGH - 27.04.2021 - VI ZB 60/20

Ein Organisationsverschulden des Prozessbevollmächtigten steht einer Wiedereinsetzung ausnahmsweise dann nicht entgegen, wenn im Rahmen der Büroorganisation durch eine allgemeine Arbeitsanweisung Vorsorge dafür ge-troffen wurde, dass bei normalem Verlauf der Dinge die Frist - trotz des Versehens des Rechtsanwalts - mit Sicherheit gewahrt worden wäre.
BGH - 28.01.2021 - III ZB 86/19

Begehrt ein Verfahrensbeteiligter Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit der Behauptung, ein fristgebundener Schriftsatz sei auf dem Postweg verloren gegangen, ist Wiedereinsetzung zu gewähren, wenn der Antragsteller aufgrund einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe bis zur rechtzeitigen Aufgabe des in Verlust geratenen Schriftsatzes zur Post glaubhaft macht, dass der Verlust mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht im Verantwortungsbereich seines Verfahrensbevollmächtigten eingetreten ist. Die bloße - anwaltlich versicherte - Behauptung, der Schriftsatz sei an einem bestimmten Tag „bei der Post aufgegeben worden“, ist zur Glaubhaftmachung eines Wiedereinsetzungsgrunds bereits im Ansatz nicht geeignet; das muss einem Rechtsanwalt auch ohne gerichtlichen Hinweis bekannt sein.
BGH - 13.01.2021 - XII ZB 329/20

Ein Rechtsanwalt unterliegt in aller Regel einem - zur Wiedereinsetzung wegen schuldloser Fristversäumung führenden - unverschuldeten Rechtsirrtum, wenn er die Berufung in einer Wohnungseigentumssache aufgrund einer unrichtigen Rechtsmittelbelehrung nicht bei dem nach § 72 Abs. 2 GVG zuständigen Berufungsgericht, sondern bei dem für allgemeine Zivilsachen zuständigen Berufungsgericht einlegt. Der unverschuldete Rechtsirrtum führt aber nicht dazu, dass die bei dem funktionell unzuständigen Gericht eingelegte Berufung die Berufungsfrist wahrt und der Rechtsstreit auf Antrag in entsprechender Anwendung des § 281 ZPO an das zuständige Gericht zu verweisen ist.
BGH - 22.10.2020 - V ZB 45/20

Wird ein Beschluss über die Gewährung von Prozesskostenhilfe dem Prozessbevollmächtigten des Antragstellers gemäß § 174 Abs. 1 ZPO gegen Empfangsbekenntnis zugestellt, so hat der Prozessbevollmächtigte bei Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses anhand der Handakte zu überprüfen, ob eine durch Bekanntgabe dieses Beschlusses in Lauf gesetzte Frist für einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ordnungsgemäß notiert ist.
BGH - 15.09.2020 - VI ZR 544/19

Will eine Partei, deren Prozesskostenhilfeantrag für ein dem Anwaltszwang unterliegendes Rechtsmittelverfahren teilweise abgelehnt wurde, das Rechtsmittel auch insoweit einreichen, muss sie in dem Fall, dass ihr noch kein Rechtsanwalt beigeordnet worden ist, nach Ablauf der ihr zustehenden Überlegungsfrist von drei bis vier Tagen und innerhalb der anschließend beginnenden Zweiwochenfrist des § 234 Abs. 1 Satz 1 ZPO die versäumte Rechtsmitteleinlegung nachholen und Wiedereinsetzung in die versäumte Frist beantragen.
BGH - 09.07.2020 - V ZR 30/20

Von der Richtigkeit einer anwaltlichen Versicherung ist grundsätzlich auszugehen. Schenkt das Rechtsmittelgericht einer anwaltlichen Versicherung im Verfahren der Wiedereinsetzung keinen Glauben, muss es den die Wiedereinsetzung Begehrenden darauf hinweisen und ihm Gelegenheit geben, entsprechenden Zeugenbeweis anzutreten. Zudem ist dann die Prüfung veranlasst, ob nicht bereits in der Vorlage der anwaltlichen Versicherung zugleich ein Beweisangebot auf Vernehmung des Verfahrensbevollmächtigten als Zeugen zu den darin genannten Tatsachen liegt
BGH - 18.12.2019 - XII ZB 379/19

Ist eine Rechtsmittelbegründungsfrist versäumt worden, nachdem die in der Handakte notierte Hauptfrist unzutreffend in den Fristenkalender übertragen worden ist, so ist bei der Prüfung, ob die unterbliebene Notierung einer Vorfrist die Versäumung der Frist verursacht hat, davon auszugehen, dass die Vorfrist durch eine von der (unzutreffend) eingetragenen Hauptfrist ausgehende Rückrechnung ermittelt und eingetragen worden wäre.
BGH - 29.10.2019 - VI ZB 31/19

Für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist die versäumte Prozesshandlung in der für sie vorgeschriebenen Form nachzuholen. Hat es der Rechtsmittelführer versäumt, eine unterschriebene und damit wirksame Rechtsmittelbegründung einzureichen, hat er somit bis zum Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist einen unterschriebenen Begründungsschriftsatz nachzureichen. Die Rechtsprechung zur ausnahmsweisen Wirksamkeit nicht unterzeichneter Rechtsmittelbegründungsschriften ist auf die Nachholung einer Berufungsbegründung im Zusammenhang mit einem Wiedereinsetzungsantrag nach Einreichung einer mangels Unterzeichnung unwirksamen Begründung nicht übertragbar.
BGH - 15.10.2019 - VI ZB 22/19

Scheitert die Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes an das Gericht aus zunächst ungeklärter Ursache, hat der Rechtsanwalt technische Störungen im Empfangsbereich durch eine Rückfrage bei Gericht auszuschließen. Ist auch hiernach eine Versendung per Telefax nicht möglich, hat der Rechtsanwalt den Schriftsatz gegebenenfalls persönlich aus dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) zu versenden; dass hierfür derzeit nur eine passive Nutzungspflicht besteht, steht einer solchen Pflicht nicht entgegen.
OLG Dresden - 29.07.2019 - 4 U 879/19

Ein Wiedereinsetzungsantrag braucht nicht ausdrücklich gestellt zu werden; er kann auch stillschweigend in einem Schriftsatz enthalten sein, wobei es ausreicht, dass in diesem Schriftsatz konkludent zum Ausdruck gebracht wird, das Verfahren trotz verspäteter Einreichung der Rechtsmitteleinlegungs- oder Rechtsmittelbegründungsschrift fortsetzen zu wollen.
BGH - 12.06.2019 - XII ZB 432/18

Wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit der Behauptung begehrt, ein fristgebundener Schriftsatz sei auf dem Postweg verloren gegangen, ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur dann zu gewähren, wenn der Antragsteller auf der Grundlage einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe bis zur rechtzeitigen Aufgabe des in Verlust geratenen Schriftsatzes zur Post darlegt und glaubhaft macht, dass der Verlust mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht im Ver-antwortungsbereich der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten eingetreten ist.
BGH - 16.04.2019 - VI ZB 33/17

Wird die Frist zur Begründung des Berufungszulassungsantrags versäumt, weil ein von den Prozessbevollmächtigten des Rechtsmittelführers beauftragter, bisher zuverlässiger Kurierdienst den Begründungsschriftsatz nicht auftragsgemäß dem Gericht überbringt, kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der Fristversäumung in Betracht.
OVG Lüneburg - 01.03.2019 - 7 LA 94/18

Beauftragt der Prozessbevollmächtigte einer Partei einen anderen Rechtsanwalt damit, eine Berufungsschrift zu erstellen, zu unterschreiben und wegen des mit Ende des Tages eintretenden Ablaufs der Berufungsfrist an das Berufungsgericht zu faxen, unterlässt es der beauftragte Rechtsanwalt dann aber versehentlich, die von ihm erstellte und unterschriebene Berufungsschrift per Fax an das Berufungsgericht zu versenden, so ist das darin liegende Verschulden des beauftragten Rechtsanwalts der Partei gemäß § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnen. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand scheidet in diesem Fall aus.
BGH - 20.11.2018 - VI ZB 32/17

Erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben in einem Wiedereinsetzungsantrag, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten gewesen wäre, können nach Fristablauf erläutert und vervollständigt werden.
BGH - 16.10.2018 - VI ZB 68/16

Eine Entscheidung über den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand vor Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist kann den Anspruch des Antragstellers auf rechtliches Gehör verletzen und die Zulassung der Rechtsbeschwerde begründen.
BGH - 24.04.2018 - VI ZB 48/17

Zur Begründung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 236 ZPO müssen alle für seine Zulässigkeit und Begründetheit erforderlichen tatsächlichen Voraussetzungen angeführt werden. Daher müssen insbesondere die für die Wahrung der Frist des § 234 ZPO erforderlichen Angaben zum Wegfall des Hindernisses gemacht werden, sofern diese Frist nicht nach Aktenlage offensichtlich gewahrt ist. Außerdem müssen die Umstände, aus denen sich ergibt, auf welche Weise und durch wessen Verschulden es zur Fristversäumung gekommen ist, durch eine geschlossene und aus sich heraus verständliche Schilderung der tatsächlichen Abläufe dargelegt werden.
BGH - 15.02.2018 - I ZB 51/17

Dem Berufungsführer ist Wiedereinsetzung wegen der Versäumung der Frist zur Begründung der Berufung zu gewähren, wenn sein Prozessbevollmächtigter rechtzeitig vor Ablauf der nicht mehr verlängerbaren Frist einen Antrag auf Bewilligung von Akteneinsicht gestellt hat und ihm diese ohne sein Verschulden nicht vor Fristablauf gewährt wurde.
BGH - 11.01.2018 - III ZB 81/17

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht gewährt werden, wenn weder ein Antrag auf Wiedereinsetzung gestellt worden ist noch Gründe für die Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist dargelegt worden sind.
BFH - 17.10.2017 - IX B 98/17

Eröffnet ein Gericht die Möglichkeit der Weiterleitung von Schriftstücken an das zuständige Gericht, so genügt der Anwalt seinen Sorgfaltspflichten bereits dann, wenn er einen fristgebundenen Schriftsatz so rechtzeitig abgibt, dass er einen fristgemäßen Eingang beim zuständigen Gericht mit Sicherheit erwarten darf
BGH - 29.03.2017 - XII ZB 567/16

Ein Rechtsmittelführer, der innerhalb der Rechtsmittelfrist die Bewilligung von Prozesskostenhilfe beantragt und ein wegen bestehenden Anwaltszwangs unzulässiges persönliches Rechtsmittel eingelegt hat, ist bis zur Entscheidung über seinen Antrag als unverschuldet verhindert anzusehen, das Rechtsmittel wirksam einzulegen, wenn er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines Antrags wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen musste. Das Rechtsmittelgericht hat zunächst über das Prozesskostenhilfegesuch zu entscheiden, um so der Partei Gelegenheit zu geben, einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu stellen, falls sie beabsichtigt, das Rechtsmittelverfahren - im Falle der Versagung von Prozesskostenhilfe auf eigene Kosten - durchzuführen.
BGH - 14.03.2017 - VI ZB 36/16

Bei gesonderter Entscheidung über das Wiedereinsetzungsgesuch muss diese mit dem statthaften Rechtsmittel angegriffen werden, weil andernfalls die Entscheidung über den Wiedereinsetzungsantrag rechtskräftig und für die Entscheidung über die Verwerfung des Rechtsmittels bindend wird.
BGH - 01.03.2017 - XII ZB 448/16

Gelingt es einem Prozessbevollmächtigten infolge einer technischen Störung des Empfangsgeräts des Gerichts nicht, einen fristwahrenden Schriftsatz per Telefax zu übermitteln, ist er nicht gehalten, eine dem Pressesprecher des Gerichts zugewiesene Telefaxnummer ausfindig zu machen und den Schriftsatz zur Fristwahrung an diese Nummer zu versenden.
BGH - 26.01.2017 - I ZB 43/16

Die Versäumung einer Frist ist unverschuldet und einer Partei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn die rechtzeitige Vornahme einer fristwahrenden Handlung wegen des wirtschaftlichen Unvermögens einer Partei unterbleibt.
BGH - 24.01.2017 - VI ZB 30/16

Hat die Partei Prozesskostenhilfe für die Einlegung und Begründung einer Berufung beantragt, wird die Wiedereinsetzungsfrist nicht dadurch in Gang gesetzt, dass das Gericht auf Bedenken hinsichtlich der Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung hinweist und dem Antragsteller Gelegenheit zur Stellungnahme gibt.
BGH - 22.09.2016 - IX ZB 84/15

Erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben in einem Wiedereinsetzungsantrag, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten gewesen wäre, können nach Fristablauf mit der Rechtsbeschwerde ergänzt werden.
BGH - 16.08.2016 - VI ZB 19-16

Geht ein fristgebundener Schriftsatz verloren, ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn die Partei auf der Grundlage einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe bis zur rechtzeitigen Aufgabe zur Post glaubhaft macht, dass der Verlust mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht im Verantwortungsbereich der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten eingetreten ist.
BGH - 16.08.2016 - VI ZB 40/15

Die öffentliche Bekanntmachung einer im Insolvenzverfahren ergangenen Entscheidung wirkt als Zustellung und setzt die Beschwerdefrist in Gang, auch wenn die gesetzlich vorgeschriebene Rechtsbehelfsbelehrung fehlt oder fehlerhaft ist. Der Belehrungsmangel kann allenfalls eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand begründen.
BGH - 24.03.2016 - IX ZB 67-14

Ein nach Ablauf eines Jahres nach dem Ende der versäumten Frist gestellter Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist auch dann unzulässig, wenn die Fristversäumung dadurch verursacht worden ist, dass ein zuzustellendes Schriftstück von der Person, an die eine zulässige Ersatzzustellung erfolgte, dem Empfänger vorenthalten wurde.
BGH - 21.01.2016 - IX ZA 24/15

Der Anwalt hat durch geeignete Organisationsmaßnahmen sicherzustellen, dass bei ausbleibender Reaktion des Gerichts auf sein Fristverlängerungsgesuch noch vor Ablauf der beantragten verlängerten Frist dort Nachfrage gehalten wird, ob und in welchem Umfang dem Antrag stattgegeben wurde. Kommt er dem nicht nach, wird die Wiedereinsetzungsfrist spätestens zu dem Zeitpunkt in Gang gesetzt, zu dem er eine klärende Antwort auf eine solche Nachfrage erhalten hätte.
BGH - 02.12.2015 - XII ZB 211/12

Es begründet keinen Hinderungsgrund im Sinne des § 233 ZPO, wenn die unterlegene Partei deshalb kein Rechtsmittel eingelegt hat, weil ihre Rechtsschutzversicherung die Erteilung einer Deckungszusage (zunächst) abgelehnt hat und die Partei das Kostenrisiko nicht tragen wollte.
BGH - 24.11.2015 - VI ZR 567/15

Der Antrag auf Wiedereinsetzung muss die Angabe der die Wiedereinsetzung begründenden Tatsachen enthalten (§ 236 Abs. 2 ZPO). Hierzu gehört eine aus sich heraus verständliche, geschlossene Schilderung der tatsächlichen Abläufe, aus der sich ergibt, auf welchen konkreten Umständen das Fristversäumnis beruht, und auf welche Weise und durch wessen Verschulden es zur Versäumung der Frist gekommen ist.
BGH - 11.11.2015 - XII ZB 257/15

Ist ein fristgebundener Schriftsatz verloren gegangen, ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bereits dann zu gewähren, wenn die Partei auf der Grundlage einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe bis zur rechtzeitigen Aufgabe zur Post glaubhaft macht, dass der Verlust mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht im Verantwortungsbereich der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten eingetreten ist. Den Verlust des Schriftstücks auf dem Postweg kann die Partei regelmäßig nicht anders glaubhaft machen als durch die Glaubhaftmachung der rechtzeitigen Aufgabe zur Post.
BGH - 10.09.2015 - III ZB 56/14

Eine ordnungsgemäße Ausgangskontrolle bei rechtzeitiger postalischer Versendung fristgebundener Schriftsätze setzt nicht generell die Einholung einer Eingangsbestätigung vor Streichung der Frist voraus. Ordnet ein Rechtsanwalt die Einholung einer Eingangsbestätigung an, obwohl er hierzu nicht verpflichtet gewesen wäre, können Fehler, die ihm hierbei unterlaufen, die Versagung der Wiedereinsetzung nicht rechtfertigen.
BGH - 06.05.2015 - VII ZB 19/14

Nicht vorhersehbare und nicht vermeidbare Störungen einer EDV-Anlage stellen einen Wiedereinsetzungsgrund dar, wenn sie das rechtzeitige Erstellen oder Absenden eines Schriftsatzes verhindern.
BGH - 12.02.2015 - V ZB 75/13

Grundsätzlich darf von dem anwaltlich als richtig oder an Eides Statt versicherten Vorbringen in einem Wiedereinsetzungsantrag ausgegangen werden. Das gilt aber dann nicht, wenn konkrete Anhaltspunkte es ausschließen, den geschilderten Sachverhalt mit überwiegender Wahrscheinlichkeit als zutreffend zu erachten.
BGH - 12.11.2014 - XII ZB 289/14

Da die Unterschriftenkontrolle, die der Rechtsanwalt zuverlässigen Bürokräften überlassen darf, gerade der Vermeidung eines erfahrungsgemäß nicht gänzlich ausschließbaren Anwaltsversehens bei der Unterschriftsleistung dient, kann auf ein zeitlich vor der unterbliebenen Unterschriftskontrolle liegendes Anwaltsversehen im Zusammenhang mit der Unterzeichnung der Berufungsschrift regelmäßig nicht zurückgegriffen werden. In der Rechtsprechung ist deshalb anerkannt, dass bei fehlender Unterzeichnung der bei Gericht fristgerecht eingereichten Rechtsmittel-(Begründungs-)schrift Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden kann, wenn der Prozessbevollmächtigte sein Büropersonal allgemein angewiesen hatte, sämtliche ausgehenden Schriftsätze vor der Absendung auf das Vorhandensein der Unterschrift zu überprüfen.
BGH - 15.07.2014 - VI ZB 15/14

Ein Schriftstück, mit dem eine bei einem Gericht zu wahrende Frist eingehalten werden sollte, gelangt nicht schon zu dem Zeitpunkt fristwahrend tatsächlich in die Verfügungsgewalt des Gerichts, zu dem der mit der Annahme von Schriftstücken beauftragte Mitarbeiter des Gerichts die ihm von einem Rechtsanwalt oder einem Mitarbeiter einer Rechtsanwaltskanzlei übergebene Postmappe zum Zwecke der Anbringung des Eingangsstempels auf den Schriftstücken und Einbehaltung der für das Gericht bestimmten Exemplare annimmt.
BGH - 22.05.2014 - I ZR 70/14

Ein Rechtsmittel darf nicht wegen Versäumung der Rechtsmittelfrist verworfen werden, wenn über den Wiedereinsetzungsantrag bezüglich dieser Fristversäu-mung noch nicht entschieden ist und nicht gleichzeitig entschieden wird.
BGH - 15.04.2014 - VI ZR 462/13

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann bei fristgerechter Einreichung einer nicht unterzeichneten Rechtsmittelbegründung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 233 ZPO) gewährt werden, wenn der Prozessbevollmächtigte sein Büropersonal allgemein angewiesen hatte, sämtliche ausgehende Schriftsätze vor der Absendung auf das Vorhandensein der Unterschrift zu überprüfen.
BGH - 13.03.2014 - IX ZB 47/13

Die Versendung der Rechtsmittelschrift per Telefax ist eine einfache Bürotätigkeit, mit der eine Rechtsanwaltsfachangestellte mit achtjähriger Be-rufserfahrung, die seit nahezu sechs Monaten bei dem Prozessbevollmächtigten des Klägers tätig war, ohne dass ein Anlass bestanden hätte, an ihrer Zuverlässigkeit zu zweifeln, beauftragt werden durfte.
BGH - 11.03.2014 - VI ZB 45/13

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf der Anwalt auf die Befolgung einer konkreten Einzelweisung durch eine bis dahin stets zuverlässige Büroangestellte vertrauen, wenn es um solche einfachen Angelegenheiten wie den Einwurf einer Postsendung in den Gerichtsbriefkasten geht. Mit einem solchen Botengang dürfen sogar hinreichend erprobte und zuverlässige, aber in Bezug auf das Fristenwesen nicht besonders qualifizierte Kräfte beauftragt werden.
BGH - 05.02.2014 - IV ZB 26/13

Hat eine Partei zunächst einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt gefunden und entsprechend mandatiert, so kommt im Falle einer späteren Mandatsniederlegung die Bestellung eines Notanwalts beziehungsweise eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur dann in Betracht, wenn die Partei die Beendigung des Mandats nicht zu vertreten hat. Dass die Beendigung des Mandats nicht auf ein Verschulden der Partei zurückzuführen ist, hat diese darzulegen.
BGH - 18.12.2013 - III ZR 122/13

Das Verschulden eines Rechtsanwalts steht einer Wiedereinsetzung wegen einer Fristversäumnis nicht entgegen, wenn im Rahmen der Büroorganisation durch eine allgemeine Arbeitsanweisung Vorsorge dafür getroffen wurde, dass bei normalem Verlauf der Dinge die Frist - trotz des Fehlers des Rechtsanwalts - mit Sicherheit gewahrt worden wäre. Die Übertragung der Fristenkontrolle auf einen im Führen des Fristenkalenders ausgebildeten und eingewiesenen Rechtsreferendar führt auch nicht zu einer Erhöhung der Überwachungspflicht des Rechtsanwalts.
BGH - 22.10.2013 - II ZB 7/12

Einem Rechtsmittelführer, der vor Ablauf der Rechtsmittelfrist die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe beantragt hat, ist Wiedereinsetzung grundsätzlich nur zu gewähren, wenn er innerhalb der Frist die für die Verfahrenskostenhilfe erforderlichen Unterlagen vorlegt.
BGH - 09.10.2013 - XII ZB 311/13

Geht ein am letzten Tag der Berufungsbegründungsfrist "um ca. 23.55 Uhr" in das Telefaxgerät eingelegter 19-seitiger Schriftsatz vollständig erst am folgenden Tag um 00.25 Uhr bei dem Berufungsgericht ein, so kann dem Berufungskläger Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden.
OLG Saarbrücken - 01.08.2013 - 5 U 368/12

Wenn ein Rechtsanwalt erkennt, dass er eine Frist zur Rechtsmittelbegründung nicht einhalten kann, muss er durch einen rechtzeitig gestellten Antrag auf Fristverlängerung dafür Sorge tragen, dass ein Wiedereinsetzungsgesuch nicht notwendig wird.
BGH - 01.07.2013 - VI ZB 18/12

Eine erhebliche Arbeitsüberlastung des Rechtsanwalts kann eine Wiedereinsetzung nur dann ausnahmsweise rechtfertigen, wenn sie plötzlich und unvorhersehbar eingetreten ist und durch sie die Fähigkeit zu konzentrierter Arbeit erheblich eingeschränkt wird.
BGH - 08.05.2013 - XII ZB 396/12

Der Schriftzug eines Rechtsanwalts am Ende einer Berufungsschrift erfüllt die Anforderungen an die nach § 130 Nr. 6 ZPO zu leistende Unterschrift nur, wenn er erkennen lässt, dass der Unterzeichner seinen vollen Namen und nicht nur eine Abkürzung hat niederschreiben wollen. Ist der diesen Anforderungen nicht entsprechende Schriftzug so oder geringfügig abweichend von den Gerichten längere Zeit ohne Beanstandung als formgültige Unterschrift hingenommen worden, kann der Rechtsanwalt darauf vertrauen, dass er den Anforderungen des § 130 Nr. 6 ZPO entspricht. Wird der Schriftzug vom Berufungsgericht in einem solchen Fall nicht als Unterschrift anerkannt, ist dem Berufungskläger in der Regel wegen Versäumung der Berufungsfrist auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren.
BGH - 11.04.2013 - VII ZB 43/12

Will der Berufungskläger die Berufung erst nach der Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch begründen, hat er durch einen rechtzeitigen Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist dafür zu sorgen, dass eine Wiedereinsetzung nicht notwendig wird.
BGH - 19.03.2013 - VI ZB 68/12

Über den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist hat grundsätzlich das Berufungsgericht zu entscheiden. Das gilt auch dann, wenn die Berufung schon als unbegründet zurückgewiesen und der Antrag nach Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde gestellt worden ist.
BGH - 26.02.2013 - VI ZR 374/12

Ist in einem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit eine Rechtsmittelbelehrung inhaltlich fehlerhaft , kommt auch bei einer anwaltlichen Vertretung die Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach in Betracht.
OLG Oldenburg - 22.12.2012 - 10 W 11/11

Folgt der Rechtsmittelführer bei der Bestimmung der Frist zur Begründung der Berufung nach bewilligter Prozesskostenhilfe (für eine beabsichtigte Berufung) der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beginn der einmonatigen Frist zur Begründung mit Bekanntgabe des Wiedereinsetzungsbeschlusses), weicht das Berufungsgericht hiervon aber unter Bezugnahme auf die Auffassung eines anderen Zivilsenats des Bundesgerichtshofs ab (Fristbeginn bereits mit Bekanntgabe des Prozesskostenhilfe bewilligenden Beschlusses), fehlt es regelmäßig an einem Verschulden des Prozessbevollmächtigten. Das Rechtsmittelgericht hat dem Rechtsmittelführer in einem solchen Fall bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen auch von Amts wegen Wiedereinsetzung in die Wiedereinsetzungsfrist zur Begründung der Berufung zu gewähren.
BGH - 19.12.2012 - XII ZB 169/12

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf eine Partei zwar darauf vertrauen, dass der beim unzuständigen Gericht eingereichte Schriftsatz noch rechtzeitig an das Rechtsmittelgericht weitergeleitet wird, wenn dieser Schriftsatz so frühzeitig eingegangen ist, dass die fristgerechte Weiterleitung an das Rechtsmittelgericht im ordentlichen Geschäftsgang ohne weiteres erwartet werden kann. Kommt das angerufene Gericht dem nicht nach, wirkt sich das Verschulden der Partei oder ihrer Verfahrensbevollmächtigten nicht mehr aus, so dass ihr Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist.
BGH - 19.12.2012 - XII ZB 61/12

Wenn eine mittellose Partei innerhalb der Rechtsmittelfrist lediglich einen vollständigen Prozesskostenhilfeantrag einreicht und diesem einen nicht unterzeichneten Entwurf des Rechtsmittels und der Rechtsmittelbegründung ihres Prozessbevollmächtigten beifügt, ist ihre Mittellosigkeit kausal für die versäumte Rechtsmittel- und Rechtsmittelbegründungsfrist geworden. Ihr kann nach Bewilligung der begehrten Prozesskostenhilfe und fristgerecht nachgeholten Prozesshandlungen Wiedereinsetzung in die versäumten Rechtsmittelfristen bewilligt werden.
BGH - 28.11.2012 - XII ZB 235/09

Zwar dürfen die Beteiligten gesetzliche Fristen grundsätzlich bis zur letzten Minute ausschöpfen. Allerdings hat ein Prozessbevollmächtigter, der die Frist zur Einlegung eines Rechtsmittels in dieser Weise in Anspruch nimmt, wegen des damit erfahrungsgemäß verbundenen Risikos erhöhte Sorgfalt aufzuwenden, um die Einhaltung der Frist sicherzustellen. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kommt daher nicht in Betracht, wenn der Prozessbevollmächtigte nicht alle erforderlichen und zumutbaren Schritte unternommen hat, die unter normalen Umständen zur Fristwahrung geführt hätten. Will der Prozessbevollmächtigte den Begründungsschriftsatz erst kurz vor Ablauf der Frist per Telefax übermitteln, muss er besonders darauf achten, dass bei der Übertragung keine Fehler passieren. Zum Schutz des Mandanten muss er hierbei den sichersten Weg wählen.
BFH - 15.11.2012 - XI B 70/12

Ein Wiedereinsetzungsantrag ist begründet, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass eine Frist deshalb nicht eingehalten wurde, weil die Prozessbevollmächtigte aufgrund einer sich verschlimmernden Depression an Antriebshemmungen leidet, die sie nur noch unter großer und extremer Überwindung in die Lage versetzte, sich mit rechtlichen Fragestellungen und Problemstellungen zu befassen und die bei ihr zu einer Vermeidungsstrategie führte, die ihr keine Veranlassung gab, an der rechtlichen Zulässigkeit einer weiteren Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist entgegen § 66 Abs 1 S 5 ArbGG zu zweifeln.
BAG - 07.11.2012 - 7 AZR 314/12

Erfährt das Rechtsmittelgericht aus der Glaubhaftmachung eines Wiedereinsetzungsantrags, dass die nachgeholte Rechtsmittelschrift mit einer Blankounterschrift versehen wurde, kann es ohne Hinweis an den Beteiligten regelmäßig nicht davon ausgehen, der Rechtsanwalt habe den Schriftsatz nicht vollständig geprüft und die Rechtsmittelschrift sei daher nicht formwirksam.
BGH - 12.09.2012 - XII ZB 642/11

Wird in einer Familienstreitsache die nach § 117 Abs. 1 Satz 1 FamFG erforderliche Beschwerdebegründung mit der Einlegung der Beschwerde beim Erstgericht verbunden und geht die Beschwerdebegründung erst nach Ablauf der Begründungsfrist des § 117 Abs. 1 Satz 3 FamFG beim Beschwerdegericht ein, weil das Erstgericht die Beschwerde nicht unverzüglich dem Beschwerdegericht vorgelegt hat, ist dem Beschwerdeführer von Amts wegen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist zu gewähren.
BGH - 23.05.2012 - XII ZB 375/11

Weist der Rechtsanwalt eine Kanzleikraft mündlich an, die von ihm errechnete Berufungsbegründungsfrist nebst Vorfrist zu notieren, ist durch geeignete organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, dass die Eintragung nicht in Vergessenheit gerät. Dazu ist konkret vorzutragen.
BGH - 15.05.2012 - VI ZB 27/11

Unterbleibt die Einlegung einer Beschwerde, weil die Rechtsmittelbelehrung eine kürzere als die gesetzliche Beschwerdefrist ausweist, beginnt die Frist für einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und für die Nachholung der versäumten Rechtshandlung, sobald der Betroffene die Unrichtigkeit der Rechtsmittelbelehrung erkennt oder diese hätte erkennen müssen.
BGH - 03.05.2012 - V ZB 54/11

Das Gericht darf über einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht vor Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist entscheiden. Bei einem Wiedereinsetzungsgesuch wegen Versäumung einer Rechtsmittelbegründungsfrist reicht der allgemein gehaltene, nicht weiter substantiierte Vortrag, einer bewährten Rechtsanwaltsfachangestellten sei ein Versehen unterlaufen, zur Prüfung der Verschuldensfrage und der Zurechnungsfrage nicht aus.
BGH - 17.04.2012 - VI ZB 44/11

Versäumt eine mittellose Partei die Frist zur Begründung der Berufung, so kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach der Entscheidung über die Prozesskostenhilfe nur in Betracht, wenn die Mittellosigkeit für die Fristversäumung kausal geworden ist. Ist die Partei bei einer unbeschränkten Einlegung der Berufung bereits anwaltlich vertreten und reicht ihr Rechtsanwalt zur Begründung des Prozesskostenhilfegesuchs noch vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist eine vollständige, allerdings als "Entwurf" bezeichnete und nicht unterzeichnete Berufungsbegründungsschrift ein, kann die mittellose Partei dessen ungeachtet glaubhaft machen, dass der Anwalt nicht bereit war, die Berufung ohne Bewilligung von Prozesskostenhilfe ordnungsgemäß und insbesondere fristgerecht zu begründen
BGH - 29.03.2012 - IV ZB 16/11

Eine gemäß § 236 Abs. 2 Satz 2 ZPO von Amts wegen mögliche Wiedereinsetzung in den vorigen Stand setzt voraus, dass die die Wiedereinsetzung rechtfertigenden Tatsachen akten- oder offenkundig sind.
OLG München - 22.02.2012 - 1 W 278/12

Wer sich in der Bewährungszeit verborgen hält, insbesondere auch entgegen einer richterlich erteilten Weisung seinen Aufenthaltsort nicht angibt, kann keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beanspruchen. Ein Verurteilter kann sich insbesondere nicht darauf berufen, der Inhalt des in seiner Anwesenheit verkündeten und vom Dolmetscher übersetzten Bewährungsbeschlusses sei ihm nicht bekannt gewesen.
OLG Köln - 30.01.2012 - 2 Ws 76/12

Hat ein Rechtsanwalt innerhalb der Berufungsfrist Prozesskostenhilfe für die Berufungsinstanz beantragt und zugleich "unter der Bedingung gewährter PKH" Berufung eingelegt, gereicht es ihm zum Verschulden, wenn er nicht innerhalb der mit Zustellung des Beschlusses über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe beginnenden Frist von 14 Tagen Wiedereinsetzung beantragt une Berufung einlegt.
BGH - 30.11.2011 - III ZB 34/11

Ist dem Berufungskläger, der innerhalb der Berufungsbegründungsfrist lediglich die Gewährung von Prozesskostenhilfe beantragt, aufgrund einer bereits vorliegenden Entscheidung bekannt, dass das Berufungsgericht seine Angaben zur Bedürftigkeit für unzureichend hält, muss er, sofern er dem Mangel nicht abhilft, mit der Verweigerung der Prozesskostenhilfe ernsthaft rechnen. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen schuldloser Versäumung der Berufungsbegründungsfrist kann in diesem Fall nicht bewilligt werden.
BGH - 29.11.2011 - VI ZB 33/10

Einem Berufungskläger ist auch dann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Berufungsbegründungsfrist zu gewähren, wenn das Berufungsgericht sein Rechtsmittel wegen Versäumung dieser Frist verworfen hat, ohne zuvor über das Prozesskostenhilfegesuch des Rechtsmittelführers entschieden zu haben, und dieser die Verwerfungsentscheidung anficht, aber eine Berufungsbegründung während des Rechtsbeschwerdeverfahrens nicht nachholt.
BGH - 27.10.2011 - III ZB 31/11

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht gewährt werden, wenn trotz Befolgung der für die Unterschriftenkontrolle bestehenden Anweisungen durch das Kanzleipersonal die Frist wegen eines Verschuldens des Prozessbevollmächtigten bei der Unterschriftsleistung versäumt wurde. Ist eine Kanzleianordnung nicht geeignet, den konkreten Fehler des Rechtsanwalts (hier die Unterzeichnung des falschen Schriftstücks) bei einem normalen Verlauf der Dinge aufzufangen, ist das Anwaltsverschulden bei der Unterschriftsleistung als für die versäumte Frist ursächlich anzusehen und bei einer wertenden Betrachtung weiterhin dem Anwalt und nicht (allein) dem Büropersonal zuzurechnen.
BGH - 17.10.2011 - LwZB 2/11

Der Rechtsanwalt hat durch geeignete Organisationsmaßnahmen sicherzustellen, dass nach Stellung eines Antrags auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist und ausbleibender Reaktion des Gerichts hierauf noch vor Ablauf der beantragten verlängerten Frist dort Nachfrage gehalten wird, ob und in welchem Umfang dem Antrag stattgegeben wurde. Kommt er dem nicht nach, wird spätestens zu dem Zeitpunkt, zu dem er eine klärende Antwort auf die Nachfrage erhalten hätte, die Monatsfrist des § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO in Gang gesetzt.
BGH - 13.10.2011 - VII ZR 29/11

Hat das Gericht innerhalb der Jahresfrist Handlungen vorgenommen, die aus Sicht der Beteiligten auf eine sachlich-rechtliche Behandlung des Rechtsbehelfs hindeuten, kann auch dann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in die versäumte Berufungsfrist gewährt werden, wenn seit dem Ende der Frist mehr als ein Jahr vergangen ist.
BSG - 06.10.2011 - B 14 AS 63/11 B

Übersieht ein Rechtsanwalt, dass die Berufungsschrift – fehlerhaft – an das Ausgangsgericht (LG statt an das zuständige OLG) adressiert wurde und wird dadurch die Frist zur ordnungsgemäßen Einlegung der Berufung beim zuständigen Rechtsmittelgericht versäumt, ist der von ihm vertretenen Partei nach Ablauf der Berufungsfrist keine Wiedereinsetzung hinsichtlich der Fristversäumung zu gewähren, weil das Verschulden des Anwalts der von ihm vertretenen Partei zuzurechnen ist.
OLG Jena - 08.09.2011 - 4 U 622/11

Für die Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist liegt der Wegfall des unverschuldeten Hindernisses am Betreiben des Verfahrens in der Bekanntgabe der Entscheidung über die Prozesskostenhilfe. Von diesem Zeitpunkt an läuft die einmonatige Frist des § 234 Abs. 1 S. 2 ZPO für den Wiedereinsetzungsantrag und die Nachholung dere Rechtsmittelbegründung. Dies kann aber nicht uneingeschränkt gelten, wenn der Wegfall des Hindernisses, hier die Bekanntgabe der Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag, noch während des Laufes des Berufungsbegründungsfrist erfolgt. Bei einer noch laufenden Frist obliegt es der Partei, in erster Linie um eine Fristwahrung besorgt zu sein. Die spätere Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Frist kann nur in vorzutragenden Ausnahmefällen gerechtfertigt sein.
OLG Naumburg - 02.09.2011 - 1 U 56/11

Ist für das Beschwerdegericht ohne weiteres zu erkennen, dass die an es adressierte Beschwerdeschrift gemäß § 64 FamFG an das Amtsgericht hätte gerichtet werden müssen, hat es sie an letzteres im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuleiten. Wäre der fristgerechte Eingang der Beschwerdeschrift beim Amtsgericht bei der gebotenen Weiterleitung zu erwarten gewesen, ist dem Rechtsmittelführer bei unterbliebener Weiterleitung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Das gilt auch dann, wenn er vom Amtsgericht zutreffend über die Einlegung der Beschwerde belehrt worden ist.
BGH - 17.08.2011 - XII ZB 50/11

Nach § 233 ZPO ist Wiedereinsetzung zu gewähren, wenn eine Partei ohne ihr Verschulden gehindert war, eine Notfrist einzuhalten. Gemäß § 85 Abs. 2 ZPO steht das Verschulden ihres Prozessbevollmächtigten dem Verschulden einer Partei gleich. Wurde ein Prozessbevollmächtigter tätig, muss der Antragsteller einen Geschehensablauf vortragen, der ein Verschulden seines Prozessbevollmächtigten zweifelsfrei ausschließt. Beruft sich eine Partei darauf, ihr Prozessbevollmächtigter habe die Rechtslage verkannt und deswegen für die falsche Partei das Rechtsmittel oder den Rechtsbehelf eingelegt, schließt dies ein Verschulden nur aus, wenn der Rechtsirrtum unvermeidbar oder entschuldbar ist . Hierfür müssen konkrete Umstände dargelegt werden, weil der Rechtsirrtum für einen Rechtsanwalt nur in Ausnahmefällen unverschuldet ist.
BAG - 11.08.2011 - 9 AZN 806/11

Die Wiedereinsetzungsfrist beginnt spätestens mit dem Zeitpunkt, in dem der verantwortliche Anwalt bei Anwendung der unter den gegebenen Umständen von ihm zu erwartenden Sorgfalt die eingetretene Säumnis hätte erkennen können und müssen.
BGH - 06.07.2011 - XII ZB 88/11

Kann der Vorsitzende des Berufungsgerichts anlässlich der Aktenvorlage zur Vornahme prozessleitender Verfügungen ohne weiteres und einwandfrei erkennen, dass die örtliche Zuständigkeit des Berufungsgerichts unter keinem Gesichtspunkt eröffnet ist und veranlasst er gleichwohl nicht die noch rechtzeitig mögliche Einlegung der Berufung beim zuständigen Berufungsgericht, ist der Anspruch des Rechtsmittelsführers auf ein faires Verfahren verletzt. Ein Verschuldeden der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten (§ 85 Abs. 2 ZPO) an der Fristversäumung wirkt sich dann nicht mehr aus, so dass der Partei Wiedereinsetzung zu gewähren ist.
BGH - 20.04.2011 - VII ZB 78/09

Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei der Versäumung der Widerrufsfrist bei Prozessvergleichen.
LAG Köln - 03.03.2011 - 10 Ta 431/10

Zu einem ordnungsgemäßen Fristenwesen gehört es, dass sichergestellt ist, dass keine versehentlichen Löschungen oder Eintragungen erfolgen. Zur Glaubhaftmachung bedarf es Vortrags zu den insoweit erteilten Anweisungen, den getroffenen organisatorischen Vorkehrungen und ergriffenen Kontrollmaßnahmen.
LAG Schleswig-Holstein - 02.03.2011 - 6 Sa 583/10

Über einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand darf das Gericht nicht vor Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist entscheiden. Eine vorzeitige Entscheidung kann den Anspruch des Antragstellers auf rechtliches Gehör verletzen und die Zulassung der Rechtsbeschwerde begründen.
BGH - 17.02.2011 - V ZB 310/10

Über einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand darf das Gericht nicht vor Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist entscheiden. Eine vorzeitige Entscheidung kann den Anspruch des Antragsstellers auf rechtliches Gehör verletzen und die Zulassung der Rechtsbeschwerde begründen.
BGH - 17.02.2011 - V ZB 310/10

Versäumt das FA die Revisionsbegründungsfrist wegen des Verschuldens eines Beamten der OFD beim Weiterleiten des Schriftsatzes an den BFA, so handelt es sich grundsätzlich um eigenes Organisationsverschulden des FA.
BFH - 15.02.2011 - VI R 69/10

Wird ein fristgebundener Schriftsatz per Telefax übermittelt, muß sich die Ausgangskontrolle bei der Überprüfung des Sendeberichts auch darauf erstrecken, ob die zutreffende Telefaxnummer des Empfangsgericht angewählt wurde. Wird ein fristgebundener Schriftsatz nicht an das Rechtsmittelgericht, sondern an ein anderes Gericht adressiert, so kommt eine Wiedereinsetzung jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn eine fristgerechte Weiterleitung im ordentlichen Geschäftsgang an das Rechtmittelgericht nicht ohne weiteres zu erwarten war.
OLG Bremen - 27.12.2010 - 3 U 70/10

Einem Beschwerdeführer ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn die Beschwerde eine Woche vor Fristablauf bei einem anderen Gericht eingeht und die Weiterleitung an das zustndige Gericht vier Wochen in Anspruch nimmt; das gilt jedenfalls dann, wenn beide Gerichte mittelbar nebeneinander gelegen sind.
OVG Bremen - 05.10.2010 - 1 S 244/10

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der Versäumung der Beschwerdefrist kann im Falle anwaltlicher Vertretung nicht darauf gestützt werden, daß der angefochtene Beschluß entgegen im Familiengerichtsverfahren (§ 39 FamFG) keine Rechtsmittelbelehrung enthält. Von einem anwaltlichen Interessenvertreter, dessen Verschulden dem Verschulden des vertretenen Beteiligten gleich steht, ist zu erwarten, daß er unabhängig von einer Belehrung durch das Gericht zumindest den Gesetzestext für fristgebundene Rechtmittel auch nach neuem Recht kennt.
OLG Naumburg - 10.08.2010 - 8 UF 121/10

Eine fehlende Rechtsmittelbelehrung kann unschädlich sein, wenn der Beteiligte wegen vorhandener Kenntnis über sein Rechtsmittel, etwa bei anwaltlicher Vertretung, keiner Unterstützung durch eine Rechtsmittelbelehrung bedarf.
BGH - 23.06.2010 - XII ZB 82/10

Ein Rechtsanwalt darf die Übersendung von fristgebundenen Schriftsätzen einschließlich der Kontrolle des Sendeberichts und der Streichung der Frist im Kalender regelmäßig einer geschulten und sich bisher als zuverlässig erwiesenen Mitarbeiterin überlassen. Ihn trifft grundsätzlich keine Verpflichtung, sich anschließend zu vergewissern, ob die Aufgabe weisungsgemäß ausgeführt wurde.
BGH - 27.04.2010 - VIII ZB 84/09

Ein Rechtsanwalt darf grundsätzlich darauf vertrauen, daß eine Büroangestellte, die sich bisher als zuverlässig erwiesen hat, die konkrete Einzelanweisung befolgt, die von ihm unterzeichnete Berufungsschrift dahin zu berichtigen, daß auf der durchgestrichenen ersten Seite die Adresse des Landgerichts durch die Adresse des Oberlandesgerichts ersetzt und anschließend per Telefax an dieses Gericht übermittelt wird.
BGH - 13.04.2010 - VI ZB 65/08

Die Versäumung der Berufungsfrist ist nicht unverschuldet, wenn sie darauf beruht, daß das Vorhandensein einer abweichenden Zuständigkeitsregelung und ihr Inhalt nicht geprüft wurden.
BGH - 12.04.2010 - V ZB 224/09

Auch im Prozeßkostenhilfe- sowie im Wiedereinsetzungsverfahren muß sich die antragstellende Partei ein Verschulden ihres Rechtsanwalts zurechnen lassen (§ 85 Abs.2 ZPO), der ihrem Vorbringen zufolge mit der Prüfung der einschlägigen Rechtsmittelvorschriften schlicht überfordert gewesen sein soll.
OLG Bamberg - 30.03.2010 - 4 U 138/09

Eine unzutreffende Rechtsmittelbelehrung, die der Verfahrensbevollmächtigte des Beschwerdeführers ungeprüft übernimmt, führt in Famliensachen nicht zur Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
OLG Koblenz - 26.03.2010 - 13 UF 159/10

Wenn das Beschwerdegericht im Verfahren der Wiedereinsetzung einer eidesstattlichen Versicherung keinen Glauben schenkt, muß er den Antragsteller darauf hinweisen und entsprechenden Zeugenbeweis erheben.
BGH - 24.02.2010 - XII ZB 129/09

Wegen einer versäumten Rechtsmittelfrist kommt keine Wiedereinsetzung in der vorigen Stand kommt in Betracht, wenn einem von mehreren in einer Kanzlei beschäftigten Rechtsanwälten in einem von einem Kollegen bearbeiteten Fall eine Fristversäumnis unterläuft, und ausweislich der Vollmachtserteilung feststeht, daß der Auftraggeber jedem der in der Kanzlei tätigen Rechtsanwälte Vollmacht erteilt hat.
OVG Saarlouis - 24.11.2009 - 1 D 494/09

Die formelhafte Begründung eines Rechtsanwalts, das Büropersonal sei geschult und konkret zur Fristenkontrolle angewiesen, wobei es in der jüngeren Vergangenheit kein Fehlverhalten gegeben habe, reicht nicht aus, um ein Organisationsverschulden bei einem Fristversäumnis zu verneinen.
OLG Köln - 04.09.2009 - 4 U 6/09

Gibt der Prozeßbevollmächtigte der Partei auf dem Empfangsbekenntnis ein falsches (zu frühes) Zustelldatum für den Empfang des erstinstanzlichen Urteils an und führt diese Falschangabe dazu, daß das Berufungsgericht einen zumindest nach Aktenlage verspäteten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist ablehnt und die Partei die Berufungsbegründungsfrist versäumt, scheidet eine Wiedereinsetzung in die versäumte Frist angesichts einer der Partei zurechenbaren Verschuldens ihres Prozeßbevollmächtigten aus, sofern weder vorgetragen noch ersichtlich ist, das der Fehler vermeidbar war.
OLG Bremen - 13.08.2009 - 3 U 16/09

Grundsätzlich darf eine Partei darauf vertrauen, daß ihrem lediglich mit der Einwilligung des Gegners begründeten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist stattgegeben wird.
BGH - 09.07.2009 - VII ZB 111/08

War ein Rechtsanwalt aufgrund einer plötzlich auftretenden und nicht vorhersehbaren Erkrankung an der fristgebundenen Begründung einer Berufung gehindert, kann ihm ein Fehler im Verlängerungsantrag (hier : fehlende Einwilligung des Prozeßgegners zur 2. Fristverlängerung) nicht angelastet werden, sodaß dem Anwalt Wiedereinsetzung zu gewähren ist.
BGH - 06.07.2009 - II ZB 1/09

Eine Einzelanweisung, die nicht erkennen läßt, daß von dem üblichen Arbeitsablauf abgewichen werden soll, entlastet den Rechtsanwalt nicht von dem Vorwurf einer unzureichenden Büroorganisation.
BGH - 25.06.2009 - V ZB 191/08

Die Verwerfung der Berufung wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist ist gegenstandslos, wenn dem Berufungskläger aufgrund eines danach eingegangenen Antrags Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden muß.
LAG Köln - 03.06.2009 - 9 Sa 1406/08

Hat eine Partei die Berufungsbegründungsfrist versäumt, weil ihr rechtzeitig gestellter Verlängerungsantrag ohne ihr Verschulden dem Gericht nicht zur Kenntnis gelangt ist, und hat das Gericht auf die Nichteinhaltung der gesetzlichen Begründungsfrist hingewiesen, bevor die in dem Verlängerungsantrag genannte Frist abgelaufen war, kann die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht mit der Begründung versagt werden, die Partei habe die von ihr selbst gesetzte Frist nicht eingehalten.
BGH - 16.04.2009 - VII ZB 66/08

Wird bei einem Amtsgericht am 22. Dezember ein Rechtmittel eingereicht, das aber beim Oberlandesgericht bis zum 11. Januar einzureichen war, und erfolgt die Weiterleitung so spät, daß bei Eingang beim Oberlandesgericht die Rechtsmittelfrist abgelaufen ist, ist auf Antrag Wiedereinsetzung zu gewähren.
OLG Naumburg - 15.04.2009 - 3 UF 10/09

Ein Wiedereinsetzungsantrag kann auch dann noch gestellt werden, wenn der in Frage stehende Rechtsbehelf bereits durch eine rechtskräftige Entscheidung verworfen worden ist.
VGH München - 09.04.2009 - 2 ZB 08.3312

Der Rechtsmittelführer, der vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist einen begründeten ersten Fristverlängerungsantrag stellt, kann regelmäßig darauf vertrauen, daß die beantragte Fristverlängerung erfolgt, auch wenn er innerhalb dieser Zeitspanne keine Nachricht vom Gericht darüber erhalten hat, ob seinem Verlängerungsantrag stattgegeben wurde. Reicht er die Berufungsbegründung vor dem verlängerten Fristende ein, kann ihm auf seinen Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bewilligt werden.
BGH - 10.03.2009 - VIII ZB 55/06

Wird die beantragte Prozeßkostenhilfe für ein beabsichtigtes Rechtsmittel nach dem Ablauf der Rechtmittelfrist verweigert, bleibt der Partei nach der Bekanntgabe der Entscheidung noch eine Zeit von höchstens drei bis vier Tagen für die Überlegung, ob sie das Rechtsmittel auf eigene Kosten durchführen will. Danach beginnt die zweiwöchige Frist für das Wiedereinsetzungsgesuch (§ 234 Abs.1 ZPO) und die damit verbundene Einlegung des Rechtsmittels. Das gilt auch dann, wenn das Gericht nicht die Mittellosigkeit der Partei, sondern die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung verneint hat.
BGH - 20.01.2009 - VIII ZA 21/08

Hat eine Partei innerhalb der Berufungsfrist lediglich Pozeßkostenhilfe beantragt, beginnt die zweiwöchige Wiedereinsetzungsfrist (§§ 234 Abs.1, 236 Abs.2 ZPO) spätestens mit Zugang der gerichtlichen Entscheidung über diesen Antrag. Sie kann aber auch schon früher beginnen, wenn die Partei, etwa nach einem gerichtlichen Hinweis, nicht mehr mit der Bewilligung der beantragten Prozeßkostenhilfe rechnen konnte.
BGH - 19.11.2008 - XII ZB 102/08

Einem Berufungskläger ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn die von seinem Prozeßbevollmächtigten nicht unterzeichnete Berufungsschrift zehn Tage vor Ablauf der Berufungsfrist beim Rechtsmittelgericht eingegangen ist und das Gericht den Prozeßbevollmächtigten nicht rechtzeitig auf das Fehlen der Unterschrift hingewiesen hat.
BGH - 14.10.2008 - VI ZB 37/08

Legt der Berufungskläger seine Berufung unter Verkennung der Vorschrift des Gerichtsverfassungsgesetzes (§ 119 Abs.1 Nr.1 GVG) beim unzuständigen Landgericht ein, so ist Wiedereinsetzung mit Blick auf den Verfassungsgrundsatz des fairen Verfahrens selbst dann nicht zu gewähren, wenn zwischen dem Eingang der Berufung beim unzuständigen Gericht und dem Ablauf der Berufungsfrist ein Zeitraum von sieben Tagen liegt, denn die Zuständigkeit des Oberlandesgerichts ist für den Beamten der Eingangsstelle nicht leicht und einwandfrei zu erkennen.
OLG Saarbrücken - 20.08.2008 - 8 U 350/08-97

Kommt es bei der Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes an das Gericht per Telefax zu einer Übertragungsstörung, die das Versäumen der Frist zur Folge hat, so kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auch dann zu gewähren sein, wenn der Grund für die Übertragungsstörung nicht im Verantwortungsbereich des Gerichts liegt , sofern der Prozeßbeteiligte die ihm obliegende Sorgfaltspflicht nicht verletzt hat.
OVG Münster - 19.08.2008 - 13 A 3248/06

Kommt es bei der Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes an das Gericht per Telefax zu einer Übertragungsstörung, die das Versäumen der Frist zur Folge hat, so kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auch dann zu gewähren sein, wenn der Grund für die Übertragungsstörung ncht im Verantwortungsbereich des Gerichts liegt, sofern der Prozeßbeteiligte die ihm obliegende Sorgfaltspflicht nicht verletzt hat.
OVG NRW - 19.08.2008 - 13 A 3248/06

Ein Rechtsmittelführer darf nicht darauf vertrauen, daß einer ohne jegliche Angabe von Gründen beantragten Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist stattgegeben wird. Wird ein solcher Antrag am letzten Tag der Frist nach Büroschluß gestellt und erst nach Fristablauf abgelehnt, hat der Rechtsmittelführer die Fristversäumnis zu vertreten. Wiedereinsetzung in die versäumte Begründungsfrist kann in einem solchen Fall nicht gewährt werden.
BVerwG - 25.07.2008 - 3 B 69/08

Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde ist beim Beschwerdegericht einzureichen, sobals das Untergericht nach Durchführung des Abhilfeverfahrens durch Nichtabhilfe- und Vorlagebeschluß die Sache an das Beschwerdegericht abgegeben hat, wodurch das Ausgangsgericht damit nicht mehr befaßt ist.
OLG Stuttgart - 03.07.2008 - 8 W 222/08

Die Partei muß im Rahmen ihres Antrags auf Wiedereinsetzung in die versäumte Frist die tatsächlichen Abläufe verständlich und geschlossen schildern, aus denen sich ergibt, auf welchen Umständen die Fristversäumnis beruht. Kann eine Partei einen derartigen Sachverhalt nicht darlegen, geht dies auch dann zu ihren Lasten, wenn ihr Unvermögen durch Zeitablauf mitbedingt ist.
BGH - 03.07.2008 - IX ZB 169/07

Beantragt eine unbemittelte Partei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen die Versäumung der Einlegungs- und Begründungsfrist für eine Rechtsbeschwerde, läuft die Frist für deren Begründung ab der Bekanntgabe der Gewährung von Prozeßkostenhilfe und nicht erst ab Bekanntgabe der Bewilligung der Wiedereinsetzung wegen der versäumten Einlegungsfrist.
BGH - 29.05.2008 - IX ZB 197/07

Der Hinweis auf ein nicht näher erläutertes Büroversehen rechtfertigt keine Einsetzung in den vorigen Stand.
BFH - 27.05.2008 - I R 11/08

Eine mittellose Partei, die innerhalb der Rechtsmittelfrist ein Prozeßkostenhilfegesuch mit der ausgefüllten Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse einreicht und die erforderlichen Belege beigefügt hat, ist grundsätzlich bis zur Entscheidung über ihr Gesuch als unverschuldet gehindert anzusehen, das Rechtmittel wirksam einzulegen. Die gilt allerdings nur dann, wenn sie nach den gegebenen Umständen nicht damit rechnen muß, daß ihr Antrag aus wirtschaftlichen Grünen wegen fehlender Bedürftigkeit abgelehnt wird.
BGH - 26.05.2008 - II ZB 19/07

Versäumt eine mittellose Partei die Frist zur Berufungsbegründung, so kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach der Entscheidung über die Prozeßkostenhilfe nur in Betracht, wenn die Mittellosigkeit über die Fristversäumung kausal geworden ist. Dies ist nicht der Fall, wenn der beim Berufungsgericht zugelassene Rechtsanwalt bereit war, die Berufung auch ohne die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe zu begründen, was der Tatsache entnommen werden kann, daß vor Ablauf der Frist eine vollständige, allerdings als "Entwurf" bezeichnete Berufungsbegründungsschrift eingereicht wurde.
BGH - 06.05.2008 - VI ZB 16/07

Hat das Gericht Prozeßkostenhilfe versagt, weil die Kosten der Prozeßführung voraussichtlich vier Monatsraten um ca. € 50 unterschreiten, kann im Verfahren der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist dem Antragsteller nicht entgegengehalten werden, er habe vernünftigerweise nicht mit der Gewährung von Prozeßkostenhilfe rechnen dürfen.
BGH - 29.04.2008 - VIII ZB 67/07

Ein Rechtsanwalt kann nicht erwarten, daß ein am letzten Tag der Berufungsbegründungsfrist um ca. 17.30 Uhr gestellter nicht begründeter Verlängerungsantrag vom Gericht positiv beschieden wird. Lehnt er Vorsitzende bei diesen Gegebenheiten den Verlängerungsantrag ab, kommt eine Wiedereinsetzung in die versäumte Frist nicht in Betracht.
OVG Saarlouis - 23.04.2008 - 1 A 19/08

Eine seit längerem bestehende Phobie gegen Behördenschreiben ist kein Wiedereinsetzungsgrund, da es sich in einem solchen Fall nicht um eine schwere und plötzliche Erkrankung handelt, die die Fristeinhaltung unmöglich macht.
FG Rheinland-Pfalz - 23.04.2008 - 1 K 2525/07

Die Anforderungen daran, was eine Partei veranlaßt haben muß, um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erlangen, dürfen nicht überspannt werden, um den Zugang zu Gericht nicht unnötig zu erschweren. Eine Partei ist deshalb auf ersichtlich unvollständige Angaben hinzuweisen. Die Verletzung dieser Hinweispflicht kann einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs begründen.
BGH - 03.04.2008 - I ZB 73/07

Wenn innerhalb der Berufungsfrist kein Rechtsmittel und auch kein vollständiger Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe eingegangen ist, kommt gleichwohl eine Wiedereinsetzung in die versäumte Rechtsmittelfrist in Betracht, falls der verspätete Eingang der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht auf einem dem Rechtsmittelführer zurechenbaren Verschulden beruht.
BGH - 02.04.2008 - XII ZB 131/06

Hat die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage eines GmbH-Gesellschafters in erster Instanz Erfolg, kann ein anderer Gesellschafter selbst dann dem Rechtsstreit auf der Seite der Gesellschaft beitreten und Berufung einlegen, wenn die Gesellschaft auf Rechtsmittel verzichtet hat. Die Berufungsfrist beginnt für den GmbH-Gesellschafter, der im ersten Rechtszug nicht beigetreten ist, mit der Zustellung des Urteils an die Gesellschaft. Dem nicht beigetretenen und über das Verfahren informierten Gesellschafter kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist gewährt werden.
BGH - 31.03.2008 - II ZB 4/07

Beruht eine Fristversäumung auf Fehlern des Gerichts, sind die Anforderungen an eine Wiedereinsetzung mit besonderer Fairness zu handhaben.
BVerfG - 26.02.2008 - 1 BvR 2327/07

Die Jahresfrist für den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 234 Abs.3 ZPO) hat als Höchstfrist absoluten Charakter und verfolgt den Zweck, eine unangemessene Verzögerung von Prozessen zu verhindern und den Eintritt der Rechtskraft zu gewährleisten. Dies gilt allerdings nicht, wenn die Ursache der Fristüberschreitung nicht in der Spähre der Partei liegt, sondern allein dem Gericht zuzurechnen ist. Dies ist auch dann der Fall, wenn das Rechtsmittelgericht zwar innerhalb der Jahresfrist über einen Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe entschieden, dies dem Antragsteller aber nicht mitgeteilt hatte und der Antragsteller auch sonst keine Kenntnis von der Entscheidung erlangt hat.
BGH - 20.02.2008 - XII ZB 179/07

Einer Partei, die vor Ablauf der Rechtsmittelfrist zur Durchführung des Rechtsmittels Prozeßkostenhilfe beantragt hat, ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn sie vernünftigerweise nicht mit der Verweigerung der Prozeßkostenhilfe wegen nicht hinreichend nachgewiesener Bedürftigkeit rechnen mußte. Dies ist der Fall, wenn dem Antrag innerhalb der Rechtsmittelfrist eine vollständig ausgefüllte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst den erforderlichen Anlagen beigefügt war.
BGH - 13.02.2008 - XII ZB 151/07

Die Frist für einen Wiedereinsetzungsantrag nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist beträgt nicht zwei Wochen, sondern einen Monat (§ 234 Abs.1 Satz 2 ZPO). Das Motiv des Gesetzgebers, der vermögenslosen Partei nach Gewährung der Prozeßkostenhilfe ausreichend Zeit zur Begründung des Rechtsmittels einzuräumen, rechtfertigt es nicht, abweichend vom Gesetzeswortlaut, diese Frist nicht auf andere Fälle einer Fristversäumnis einer Rechtsmittelbegründung anzuwenden.
BGH - 15.01.2008 - XI ZB 11/07

Nach der Abgabenordnung (§ 110 Abs.1 AO) ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn jemand ohne Verschulden verhindert war, eine gesetzliche Frist einzuhalten. Dies bedeutet, daß jemand trotz der nach den Umständen gebotenen und zumutbaren Sorgfalt, die Einhaltung einer gesetzlichen Frist versäumt hat. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) kann Wiedereinsetzung gewährt werden, wenn sich der Irrtum auf die Frist selbst oder die Form der Fristwahrung bezieht. Irrtümer über das Wesen der Ausschlußfrist oder über materielles Recht begründen dagegen grundsätzlich keine Wiedereinsetzung.
FG Saarbrücken - 08.01.2008 - 2 K 1092/04

Notiert ein Rechtsanwalt eine unzutreffende Rechtsmittelfrist und versäumt es außerdem eine Vorfrist für die Bearbeitung der Akte zu vergeben, kommt bei einer Fristversäumnis eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht in Betracht.
OLG Brandenburg - 13.11.2007 - 13 U 103/07

Die Frist für die Stellung des Antrags auf Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist beträgt auch im Patentnichtigkeitsverfahren einen Monat.
BGH - 13.11.2007 - X ZR 100/07

Ist durch das Verschulden einer Auszubildenden eine Frist versäumt worden, müssen im Wiedereinsetzungsantrag Ausführungen zum Werdegang und Dauer der Bürozugehörigkeit der Auszubildenden sowie zur bisherigen Arbeitsweise der Kanzlei bei der Fristennotierung und Fristenkontrolle gemacht werden.
BGH - 27.09.2007 - IX ZB 302/04

Ein erfolgreicher Wiedereinsetzungsantrag legt den rechtzeitigen Versand eines Schriftstücks dar, wenn vorgetragen wird, welche Person zu welcher Zeit, in welcher Weise es zur Post gab.
FG Sachsen-Anhalt - 29.08.2007 - 2 K 1013/03

Ein Grund zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 233 ZPO), gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist, liegt regelmäßig nicht in einer unvorhersehbaren Computerstörung, wenn es an Vortrag zur Art und Behebung des Defekts fehlt.
OLG Rostock - 17.08.2007 - 6 U 58/07

Wird dem Berufungskläger nach Bewilligung von Prozeßkostenhilfe Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist gewährt, beginnt die Monatsfrist zur Nachholung der Berufungbegründung erst mit der Mitteilung der Wiedereinsetzungsentscheidung.
BGH - 19.06.2007 - XI ZB 40/06

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können im Wiedereinsetzungsverfahren erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben, deren Aufklärung geboten ist, noch nach Ablauf der zweiwöchigen Antragsfrist erläutert und vervollständigt werden.
BGH - 13.06.2007 - XII ZB 232/06

Ein die Wiedereinsetzung hinderndes Büroversehen des Prozeßbevollmächtigten liegt nicht vor, wenn der Rechtsanwalt davon ausgehen darf, das ein der Mitarbeiterin erteilter Auftrag, noch am selben Tag einen fristgebundenen Schriftsatz bei Gericht einzureichen, im Gedächtnis haften bleibe. Dieser Schluß ist insbesondere dann gerechtfertigt, wenn der Auftrag außerhalb ihres üblichen Aufgabenbereichs liegt.
OLG Saarbrücken - 05.06.2007 - 4 U 73/07-23

Entnimmt ein Anwaltsbüro für die Versendung eines fristgebundenen Schriftsatzes die Telefaxnummer des Rechtsmittelgerichts dem Verzeichnis einer Internetsuchmaschine (Google Maps) und keinem amtlichen Verzeichnis, liegt eine schuldhafte Pflichtverletzung vor, wenn eine Fehlsendung erfolgt und dies dem versendenden Büro nicht bei der Ausgangskontrolle aufgefallen ist. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nicht zu gewähren.
OLG Hamm - 31.05.2007 - 2 UF 11/07

Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist ist grundsätzlich nicht zu gewähren, wenn die bereits bei Einlegung der Berufung arme Partei mit Ablauf der Berufungsbegründungsfrist Prozeßkostenhilfe beantragt und zugleich den anwaltlich gefertigten Entwurf der Berufungsbegründung einreicht..
KG - 02.04.2007 - 20 U 55/06

Gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Sprungrevision ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auch dann möglich, wenn die schriftliche Einwilligungserklärung des Antragsgegners nicht innerhalb der Sprungrevisionsfrist beim Revisionsgericht eingereicht worden ist.
BGH - 06.03.2007 - VIII ZR 330/06

Das Rechtsstaatsprinzip verbietet es, einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflicht ihres Rechtsanwalts zu versagen, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden können und mit denen auch nicht zu rechnen war.
BGH - 13.02.2007 - VI ZB 70/06

Hat eine anwaltlich vertretene Partei innerhalb der Rechtsmittelfrist Prozeßkostenhilfe beantragt, so beginnt die Frist für den Antrag auf Wiedereinsetzung in die Rechtsmittelfrist spätestens mit dem Zeitpunkt, in dem das Gericht mitteilt, daß die Voraussetzungen für die Gewährung von Prozeßkostenhilfe nicht vorliegen. Der ablehnende Beschluß setzt die Frist nicht mehr in Gang.
BGH - 31.01.2007 - XII ZB 207/06

Über einen Wiedereinsetzungsantrag wegen Versäumung einer Frist zur Begründung eines Rechtsmittels ist erst und nur dann zu entscheiden, wenn nicht festgestellt werden kann, daß die Frist gewahrt ist.
BGH - 16.01.2007 - VIII ZB 75/06

In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist anerkannt, daß eine Partei die Rechtzeitigkeit einer fristwahrenden Prozeßhandlung behaupten und zugleich für den Fall, daß sie zur Beweisführung nicht in der Lage ist, hilfsweise Wiedereinsetzung beantragen kann.
BGH - 02.11.2006 - III ZR 10/06

Wird ein Wiedereinsetzungsantrag mit einem technischen Spontanversagen eines Faxgerätes beim Versand eines fristwahrenden Schriftsatzes begründet, ist dieser Vortrag unplausibel, wenn vor und nach dem erfolglosen Übermittlungsversuch des Schriftsatzes, erfolgreiche Sendungen stattgefunden haben, ohne das zwischenzeitlich eine technische Wartung oder Reparatur des Gerätes erfolgt ist.
BGH - 10.10.2006 - XI ZB 27/05

Dem Berufungskläger ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn während eines Zeitraums von fünf Arbeitstagen versäumt wird, den versehentlich bei dem Landgericht eingereichten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist an das zuständige Oberlandesgericht weiterzuleiten.
BGH - 03.07.2006 - II ZB 24/05

Der Lauf der zweimonatigen Berufungsbegründungsfrist beginnt auch dann, wenn der Rechtsmittelführer Prozeßkostenhilfe beantragt. Wird dem Antrag erst nach Ablauf der Frist stattgegeben, steht dem Rechtsmittelführer eine weitere Frist von einem Monat zur Verfügung, in der die versäumte Prozeßhandlung nachzuholen ist.
BGH - 26.06.2006 - III ZA 7/06

Ein Rechtsanwalt kann bei Fristverlängerungsanträgen nicht darauf vertrauen, daß die Verlängerung antragsgemäß gewährt wird. Geht ihm kein stattgebender Beschluß des Gerichts zu, muß der Anwalt mit dem Gericht Rücksprache halten und sich nach dem tatsächlichen Fristende erkundigen. Unterläßt er die Nachfrage und versäumt deshalb die Einhaltung einer Frist, ist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht möglich.
BGH - 20.06.2006 - VI ZB 14/06

Wird ein fristgebundener Schriftsatz statt an das Rechtsmittelgericht an das Ausgangsgericht adressiert und verzögert sich die Weiterleitung des Schriftsatzes an das Rechtsmittelgericht, so ist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die versäumte Frist nur dann zu gewähren, wenn der Schriftsatz bei unverzögerter Weiterleitung im ordentlichen Geschäftsgang noch fristgerecht beim Rechtsmittelgericht eingegangen wäre.
KG - 16.06.2006 - 7 U 48/06

Fällt das Hindernis, daß einer rechtzeitigen Einlegung der Berufung entgegenstand vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist weg und läuft die Zweiwochenfrist für einen Wiedereinsetzungsantrag wegen Versäumung der Berufungsfrist erst nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist ab, beginnt die Monatsfrist für den Wiedereinsetzungsantrag wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist nicht erst mit Ablauf der Zweiwochenfrist, sondern bereits mit dem Tage des Wegfalls des Hindernisses zu laufen.
LAG Hessen - 15.05.2006 - 16 Sa 989/05

Ein Gericht verstößt gegen seine gesetzliche Hinweispflicht, wenn es davon ausgeht, daß in der Kanzlei eines Prozeßvertreters keine Vorfristen notiert werden, ohne dem Prozeßbevollmächtigten, der in einem Beschwerdeverfahren gegen einen versagenden Wiedereinsetzungsbeschluß hierzu nicht vorgetragen hatte, weil es seiner Meinung nach darauf nicht ankam, Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
BGH - 10.05.2006 - XII ZB 42/05

Die Frist für einen Wiedereinsetzungsantrag beginnt spätestens mit dem Zeitpunkt, in dem ein Anwalt eine Fristversäumnis erkennt. Dieser Zeitpunkt ist regelmäßig dann gegeben, wenn der Anwalt ein fristgebundenes Rechtsmittel ohne genaue Kenntnis der Frist einlegen will, weil ihm weder die Handakten zur Verfügung stehen noch die Frist im Fristenkalender notiert ist.
OLG München - 13.03.2006 - 34 Wx 2/06

Wiedereinsetzung ist bereits dann zu gewähren, wenn hinreichend glaubhaft gemacht ist, daß die Fristversäumnis nicht auf einem Partei- oder Anwaltsverschulden, sondern auf einem Verschulden des Büropersonals beruht.
BGH - 15.02.2006 - XII ZB 215/05

Besteht gegenüber einer zuverlässigen Rechtsanwaltsfachangestellten die klare und präzise generelle Anweisung, den Ausgang von Rechtsmittelschriftsätzen auf die Einhaltung der Rechtsmittelfrist zu überprüfen, ist eine Einzelanweisung entbehrlich, sodaß bei einem Fristversäumis Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist.
BGH - 26.01.2006 - III ZB 110/05

Ein Rechtsanwalt darf sich nicht auf die Bedienungsanleitung eines ihm unbekannten Telefaxgerätes verlassen, wenn diese offensichtlich falsch ist. Wird duch die Fehlbedienung des Gerätes deshalb die Berufungsbegründungsfrist versäumt, scheidet eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Verschuldens des Anwalts aus.
KG - 23.01.2006 - 8 U 237/05

Kommt es bei der Übertragung einer Berufungsbegründung per Telefax zu einer technischen Störung, die der Versender nicht aus dem Sendeprotokoll erkennen kann und tritt dadurch eine Fristversäumnis ein, geht diese nicht zu seinen Lasten und eine Wiedereinsetzung in der vorigen Stand ist zu gewähren.
BGH - 17.01.2006 - XI ZB 4/05

Wird die Berufung zwar rechtzeitig jedoch bei einem unzuständigem Gericht eingereicht, scheidet eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand dann aus, wenn das Berufungsgericht seine Zuständigkeit erst nach Eingang der Gerichtsakten der ersten Instanz prüfen kann und zu diesem Zeitpunkt die Berufungsfrist abgelaufen war. Zu einer unverzüglichen Weiterleitung des Berufungsschriftsatzes an das zuständige Gericht ist das unzuständige Gericht nur verpflichtet, wenn seine Unzuständigkeit offensichtlich ist.
KG - 05.12.2005 - 8 U 207/05

Die eidesstattliche Versicherung eines Einzelanwalts, der keine Angestellten beschäftigt, zur Glaubhaftmachung einer Wiedereinsetzung wegen einer Fristversäumung unterliegt der tatsächlichen Würdigung durch das Gericht. Widersprüche gehen grundsätzlich zu Lasten des Rechtsanwalts.
BGH - 27.10.2005 - III ZB 76/05

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist einer Partei nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) dann zu gewähren, wenn sie innerhalb der Rechtsmittelfrist ein vollständiges Prozeßkostenhilfegesuch eingebracht hat und vernünftigerweise nicht damit rechnen mußte, daß ihr Antrag wegen fehlender Bedürftigkeit abgelehnt werde.
BGH - 26.10.2005 - XII ZB 125/05

Verwendet ein Rechtsanwalt einen elektronischen Fristenkalender, bei dem Eintragungen infolge eines Versehens des Kanzleipersonals gelöscht werden können, ohne das dies erkennbar wird, so werden im Hinblick auf die Fristwahrung an die Büroorganisation zu stellenden Anforderungen auch dann nicht gewahrt, wenn er behauptet, er habe sein Personal ausdrücklich angewiesen, Löschungen zu unterlassen und die Einhaltung dieser Weisung durch Stichproben überwacht.
OLG Zweibrücken - 04.10.2005 - 2 UF 133/05

Der Sendebericht des Faxgerätes eines Rechtsanwalts reicht aus, um zu belegen, das ein bei Gericht verspätet eingegangenes Rechtsmittel rechtzeitig übermittelt wurde. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist deshalb zu gewähren.
OLG Brandenburg - 29.09.2005 - 12 U 47/05

Unterzeichnet ein nicht postulationfähiger Rechtsanwalt noch einmal einen Schriftsatz an das Berufungsgericht, der vorher bei der Versendung per Telefax, mit der ursprünglichen Unterschrift eines postulationsfähigen Anwalts, beschädigt worden ist, scheidet eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus.
OLG Dresden - 01.09.2005 - 13 U 764/05

Einer Partei, die vor Ablauf der Rechtsmittelfrist zur Durchführung des Rechtsmittels Prozeßkostenhilfe beantragt hat, ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn sie vernünftigerweise nicht mit der Verweigerung der Prozeßkostenhilfe wegen nicht hinreichend nachgewiesener Bedürftigkeit rechnen mußte.
BGH - 31.08.2005 - XII ZB 116/05

Es bleibt dabei, daß auch die unverschuldete Fristversäumnis der Widerrufsfrist eines gerichtlichen Vergleichs nicht mit dem Antrag auf Wiedereinsetzung korrigiert werden kann, es sei denn, die Parteien hätten die Anwendbarkeit der Wiedereinsetzungsvorschriften für die Vergleichswiderrufsfrist vereinbart.
LAG Nürnberg - 01.08.2005 - 6 Ta 128/04

Die Berufungsbegründungsfrist ist nach der ZPO-Reform von 2001 auch dann gewahrt, wenn der Berufungskläger zwar keine Fristverlängerung jedoch innerhalb der Frist Prozeßkostenhilfe beantragt hat.
BGH - 22.06.2005 - XII ZB 34/04

Wenn einem Rechtsanwalt in einer Fristsache eine Akte zur Vorbereitung einer fristgebundenen Prozeßhandlung vorgelegt wird, muß er sich selbst Gewißheit über den Fristablauf verschaffen.
OVG Saarlouis - 15.06.2005 - 1 Q 60/04

Ist die Verfristung einer Berufungsbegründung darauf zurückzuführen, daß eine zuverlässige Mitarbeiterin des Rechtsanwalts irrtümlich die Faxnummer des Arbeitsgerichts gewählt hat und nicht die Faxnummer des Landesarbeitsgerichts, ist dem Anwalt Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn in seinem Büro die Anweisung bestand, den ordnungsgemäßen Zugang von Faxsendungen anhand des Sendeprotokolls zu überprüfen.
LAG Nürnberg - 10.05.2005 - 7 Sa 622/04

Die Verursachung eines Rechtsirrtums durch die Behörde aufgrund falscher Belehrung gegenüber dem Steuerpflichtigen kann unter bestimmten Umständen eine Wiedereinsetzung begründen. Dabei muß das die Wiedereinsetzung begründende Hindernis für die Fristversäumnis ursächlich gewesen sein.
FG Saarbrücken - 12.04.2005 - 1 K 265/01

Wird ein Rechtsmittelschrift bei einem unzuständigem Gericht eingereicht und dauert es neun Tage, bis die Rechtsmittelschrift vom unzuständigem Gericht an das zuständige Gericht weitergeleitet wird, wodurch die Rechtsmittelfrist versäumt wird, obwohl im ordentlichen Geschäftsgang die Frist hätte gewahrt werden können, ist dem Rechtsmittelkläger Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren.
BVerfG - 17.03.2005 - 1 BvR 950/04

Arbeitsüberlastung ist normalerweise kein Grund zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis.
FG Saarbrücken - 07.03.2005 - 1 K 381/04

Ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Übermittlung des Schriftsatzes an das falsche Gericht mit Telefax erfordert die Darlegung, welche Anweisungen zur Prüfung der in einem Schriftsatz angegebenen Faxnummer des Empfängers bestanden, wenn diese Nummer zur Übermittlung verwendet wurde, aber fehlerhaft war.
BGH - 01.03.2005 - VI ZB 65/04

Ein Irrtum oder eine Nachlässigkeit eines Prozeßbevollmächtigten einer Partei über den Ablauf einer Frist, schließt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand grundsätzlich aus.
BGH - 23.02.2005 - XII ZB 110/03

Einen Rechtsanwalt trifft kein Verschulden an dem verspätetem Eingang eines fristgebundenen Schriftsatzes, wenn die Telefaxübermittlung einen Zeitraum beansprucht, mit dem er nicht rechnen mußte.
BGH - 25.11.2004 - VII ZR 320/03

Wird eine per Telefax übersandte Berufungsbegründung aufgrund eines technischen Fehlers des gerichtlichen Empfängergerätes unvollständig, ohne die Seite mit der Unterschrift, übertragen, ist die Berufungsbegründungsfrist nicht gewahrt. Der betroffenen Partei ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren.
BGH - 23.11.2004 - XI ZB 4/04

Zur Glaubhaftmachung eines Versehens bedarf es nicht der Darlegung von Gründen, die das Versehen erklären könnten.
BGH - 16.11.2004 - VIII ZB 32/04

Im Prozeßkostenhilfeverfahren (PKH) beginnt die Wiedereinsetzungsfrist nach versäumter Berufungseinlegung für den Antragsteller mit der Bewilligung der PKH und der Beiordnung eines Rechtsanwaltes.
OLG Karlsruhe - 27.08.2004 - 16 W 1/04

Bleibt die Möglichkeit einer verschuldeten Fristversäumnis offen. kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gewährt werden.
BGH - 17.05.2004 - II ZB 14/03

Am Ablauf der absoluten Berufungsfrist von 5 Monaten nach Verkündung des Urteils ändert auch die spätere Zustellung des zwischenzeitlich abgefassten Urteils nichts. Wussten die Prozessbevollmächtigten der Parteien von der Verkündung, kommt auch eine Wiedereinsetzung in den vorheringen Stand nicht in Betracht.
OLG Schleswig - 22.04.2004 - 15 UF 38/04

Ist die absolute Berufungsfrist abgelaufen und fällt das Hindernis für ihre Einhaltung während der noch einige Tage laufenden Berufungsbegründungsfrist weg, laufen die Zweiwochenfrist für den Antrag auf Wiedereinsetzung in die Berufungsfrist ungeachtet der bei deren Ablauf bereits verstrichenen Berufungsbegründungsfrist und für den Antrag auf Wiedereinsetzung in die Berufungsbegründungsfrist gleichzeitig.
OLG Schleswig - 22.04.2004 - 15 UF 38/04

Am Ablauf der absoluten Berufungsfrist von fünf Monaten nach Verkündung des Urteils ändert auch die spätere Zustellung des zwischenzeitlich abgefaßten Urteils nichts. Wußten die Anwälte der Parteien von der Verkündung, kommt eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand nicht in Betracht.
OLG Schleswig - 22.04.2004 - 15 UF 38/04

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) dient das Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in besonderer Weise dazu, die Rechtschutzgarantie und das rechtliche Gehör zu gewährleisten. Deshalb dürfen bei der Entscheidung über die Wiedereinsetzung die Anforderungen an die Sorgfalt eines Rechtsanwalts und die Kausalität seiner Pflichtverletzung nicht überspannt werden.
BGH - 11.02.2004 - XII ZB 263/03

Vom verspätetem Anwalt kann im Wiedereinsetzungsverfahren nicht verlangt werden in einer Großstadt lange Fahrzeiten mit dem PKW einzukalkulieren oder öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen.
BerlVerfGH - 12.12.2003 - VerfGH 36/03

Eines Wiedereinsetzungsantrags bedarf es nur dann, wenn eine der im Gesetz (§ 233 ZPO) genannten Fristen versäumt wurde. Dies muß das Berufungsgericht klären, bevor es über eine hilfsweise beantragte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entscheidet.
BGH - 27.05.2003 - VI ZB 77/02

Die Partei muss es sich als ein die Wiedereinsetzung ausschließendes Verschulden ihres Prozessbevollmächtigten zurechnen lassen, wenn ein mit diesem in einer Sozietät verbundener Rechtsanwalt an einen Sonntag erkennt, dass die Tagespost des vorausgegangenen Freitags liegengeblieben ist, und diese dann, ohne eine Überprüfung auf das Vorhandensein von Fristsachen vorzunehmen, in einen offensichtlich erst montags wieder geleerten Briefkasten einwirft.
BGH - 13.11.2002 - XII ZB 104/01

Tritt ein Fristversäumnis dadurch ein, daß vom Rechtsanwalt eine falsche Telefaxnummer des Rechtsmittelgerichts gewählt wird, scheidet eine Wiedereinsetzung in der vorigen Stand aus, da dieses Verhalten schuldhaft ist.
BGH - 30.10.2002 - XII ZB 18/01

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist es zulässig, bei einer Fristversäumnis deren Einhaltung zu behaupten und gleichzeitig einen Wiedereinsetzungsantrag für den Fall zu stellen, daß das Gericht den Beweis für die Fristwahrung nicht als geführt ansieht.
BGH - 27.02.2002 - I ZB 23/01

Nach Ablehnung eines Prozeßkostenhilfegesuchs kann Wiedereinsetzung wegen Versäumnis der Revisionsfrist nur gewährt werden, wenn innerhalb der Frist ein ordnungsgemäßer Prozeßkostenhilfeantrag gestellt worden ist.
BGH - 12.06.2001 - XI ZR 161/01

Der Partei, die die Zulässigkeit ihres Rechtsmittels geltend macht, steht es frei, dessen rechtzeitige Einlegung zu behaupten und zugleich für den Fall, dass das Gericht den Gegenbeweis als nicht geführt ansieht, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zu beantragen.
BGH - 16.03.2000 - VII ZB 36/99

Der Rechtsmittelkläger trägt generell das Risiko dafür, daß der Vorsitzende des Rechtsmittelgerichts in Ausübung seines pflichtgemäßen Ermessens eine beantragte Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist versagt; demgemäß kann der Rechtsmittelführer im Wiedereinsetzungsverfahren grundsätzlich nicht mit Erfolg geltend machen, er habe mit der Fristverlängerung rechnen dürfen. Etwas anderes gilt aber dann, wenn mit großer Wahrscheinlichkeit mit der Bewilligung der Fristverlängerung gerechnet werden konnte .
BGH - 21.02.2000 - II ZB 16/99

Der Rechtsanwalt muß organisatorisch sicherstellen, daß die an geeignetes Büropersonal delegierte Fristenkontrolle auch dann zuverlässig vorgenommen wird, wenn das Personal durch Krankheit und Urlaub reduziert wird. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht gewährt werden, wenn der Anwalt dieser Organisationspflicht nicht nachgekommen ist und die Fristversäumnis auf der Überlastung des Personals beruhen kann.
BGH - 26.08.1999 - VII ZB 12/99

Wurde ein bestimmender Schriftsatz mit einer Paraphe unterzeichnet, so erfordert es der Anspruch auf ein faires Verfahren, dem Rechtssuchenden die Möglichkeit der Wieder einsetzung in den vorigen Stand zu eröffnen.
BFH - 16.03.1999 - X R 41/96

Für eine nach Ablehnung eines rechtzeitig angebrachten Prozeßkostenhilfegesuchs verspätet eingelegte Berufung ist keine Wiedereinsetzung zu gewähren, wenn der Vordruck zur Erklärung über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Partei unvollständig ausgefüllt worden ist.
BGH - 13.01.1999 - XII ZB 166/98

Wird ein fristgebundener Schriftsatz statt an das Rechtsmittelgericht an das Ausgangsgericht adressiert und verzögert sich die Weiterleitung an das Rechtsmittelgericht, so ist der Partei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, falls bei einer Weiterleitung im ordentlichen Geschäftsgang der Schriftsatz noch firstgerecht beim Rechtsmittelgericht eingegangen wäre.
BGH - 01.12.1997 - II ZR 85/97

Bedient sich der Prozeßbevollmächtigte einer Partei während seiner Urlaubsabwesenheit eines anderen Rechtsanwalts als Boten bei der Berufungseinlegung, und wird diesem kurz vor Ablauf der Berufungsfrist vom Büro des Prozeßbevollmächtigten - ohne dessen Veranlassung - mitgeteilt, daß der Rechtsschutzversicherer den Deckungsschutz für das Berufungsverfahren abgelehnt hat, woraufhin er in der irrigen Annahme, er sei insoweit angewiesen, den ursprünglichen Berufungsauftrag nicht auszuführen, die Berufungschrift zurückhält, so beruht die Fristversäumnis auf einem Organisationsverschulden des Prozeßbevollmächtigten und es kann keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden.
OLG Hamburg - 27.05.1997 - 9 U 76/97

Die Beschwerde gegen einen die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand versagenden Beschluß darf nicht auf neuen, innerhalb der Antragsfrist nicht vorgebrachten Sachvortrag über organisatorische Maßnahmen in der Kanzlei des Prozeßbevollmächtigten gestützt werden, auf deren Fehler die Versagung der Wiedereinsetzung im angefochtenen Beschluß gegründet worden war.
BGH - 08.04.1997 - VI ZB 8/97

Grundsätzlich dürfen zwar dem Bürger im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Verzögerungen der Briefbeförderung und Briefzustellung durch die Post nicht als Verschulden angerechnet werden. Bei verspäteter Postzustellung kann aber ein Verschulden des Bürgers dann angenommen werden, wenn er die Verzögerung voraussehen konnte.Ein solcher Fall ist dann gegeben, wenn der störungsfreie Postverkehr - wie vorliegend - wegen eines Poststreiks nicht gewährleistet ist.
BVerwG - 20.02.1997 - 9 B 776/96

Wird ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand darauf gestützt, dass die Berufungsbegründungsfrist wegen fehlender Fristnotierung im Anwaltsbüro versäumt worden sei, so bedarf es zur Darlegung, dass der Wiedereinsetzungsantrag innerhalb der gesetzlichen Zweiwochenfrist gestellt worden ist, der Mitteilung, wann die Sache dem Prozeßbevollmächtigten nach Ablauf der versäumten Frist erstmals vorgelegt worden ist. Von diesem Zeitpunkt an kann nämlich die Unkenntnis von der Fristversäumung nicht mehr als unverschuldet angesehen werden.
BGH - 10.12.1996 - VI ZB 16/96

Der Partei, die die Zulässigkeit ihres Rechtsmittels geltend macht, steht es frei, dessen rechtzeitige Einlegung zu behaupten und zugleich für den Fall, dass das Gericht den Gegenbeweis als nicht geführt ansieht, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die vom Gericht dann anzunehmende Fristversäumnis zu beantragen.
BGH - 27.11.1996 - XII ZB 177/96

Der Rechtsanwalt darf von antragsgemäßer Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist ausgehen, wenn ihm seine zuverlässig arbeitende Kanzleiangestellte mitteilt, nach telefonischer Auskunft der Geschäftsstellenbeamtin des zuständigen Senats sei die beantragte Verlängerung bewilligt worden.
BGH - 20.03.1996 - VIII ZB 7/96

Weicht ein Prozeßbevollmächtigter von einer bestehenden Kanzleiorganisation ab und erteilt einer zuverlässigen Mitarbeiterin eine auf einen konkreten Fall bezogene Einzelanweisung, bei deren Befolgung die Berufungsfrist befolgt worden wäre, trifft ihn kein die Wiedereinsetzung ausschließendes Verschulden, wenn seine Weisung versehentlich nicht befolgt wird und deshalb die Frist versäumt wird.
BGH - 26.09.1995 - XI ZB 13/95

Ein Gericht, bei dem das Verfahren anhängig gewesen ist, ist verpflichtet, fristgebundene Schriftsätze für das Rechtsmittelverfahren, die bei ihm eingereicht werden, an das zuständige Rechtsmittelgericht weiterzuleiten. Ist ein solcher Schriftsatz so zeitig eingebracht worden, dass die fristgerechte Weiterleitung an das Rechtsmittelgericht im ordentlichen Geschäftsgang ohne weiteres erwartet werden kann, ist der Partei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn der Schriftsatz nicht rechtzeitig an das Rechtsmittelgericht gelangt.
BVerfG - 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

Wählt ein Bürger in einer Situation, in der er bereits im Zeitpunkt des Einwurfs seiner Sendung in den Briefkasten aufgrund besonderer Umstände (hier: Poststreik) nicht auf die Einhaltung der gewöhnlichen Postlaufzeiten vertrauen durfte, für die Beförderung eines fristgebundenen Schriftstücks gleichwohl den Postweg, so ist es von Verfassungs wegen jedenfalls dann, wenn sichere Übermittlungswege (Gerichtsbriefkasten, Telefax) vorhanden und zumutbar sind, nicht zu beanstanden, daß die Gerichte dieses Verhalten als ein die Wiedereinsetzung ausschließendes Verschulden werten.
BVerfG - 29.12.1994 - 2 BvR 106/93

Werden im Büro eines Rechtsanwalts keine Vorfristen zur Berufungsbegründungsfrist notiert,kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im allgemeinen nicht gewährt werden, wenn die Nichtnotierung der Vorfrist als Ursache für die Fristversäumung in Betracht kommt.Ein Rechtsanwalt, der eine Verfügung zur Eintragung der Berufungsbegründungsfrist auf Tonträger diktiert, muß durch deutliche und unübersehbare Hinweise auf der Akte selbst und am Tonträger für die Mitarbeiter in der Kanzlei erkennbar machen, daß das Diktat eine im Fristenkalender einzutragende Berufungsbegründungsfrist betrifft.
BGH - 09.06.1994 - I ZB 5/94

Bei einer Fristversäumung hat die gesetzliche Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand keinen Einfluß auf den Verjährungsbeginn.
OLG Düsseldorf - 21.10.1993 - 13 U 1/93

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht gewährt werden, wenn die Möglichkeit offengeblieben ist, daß die Fristversäumung verschuldet war.
BGH - 26.09.1991 - I ZB 12/91

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht erteilt werden, wenn die Berufungsbegründungsfrist versäumt wurde, weil das Büropersonal des Rechtsanwalts auf dessen Weisung im Fristenkalender nur Vorfristen, nicht aber den Ablauf der Berufungsbegründungsfrist notiert hat.
BGH - 21.10.1987 - IV b ZB 158/87

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht erteilt werden, wenn die Frist zur Begründung der Berufung versäumt worden ist, weil das Kanzleipersonal des Prozeßbevollmächtigten auf dessen Weisung im Fristenkalender nur Vorfristen, nicht aber den Ablauf der Begründungsfrist notiert hat.
BGH - 21.10.1987 - IVb ZB 158/87

Verzögerungen der Briefbeförderung und Briefzustellung durch die Deutsche Bundespost gehen nicht zu Lasten des Einlieferers.
BVerfG - 04.05.1977 - 2 BvR 616/75

Das für die Versäumung einer Frist zunächst mitursächliche Verschulden einer Partei oder eines Parteivertreters schließt die Wiedereinsetzung nicht aus, wenn die Partei alle erforderlichen Schritte unternommen hat, die bei einem im übrigen normalen Geschehensablauf zur Fristwahrung geführt hätten.
BGH - 29.05.1974 - IV ZB 6/74

Ist die Berufungsfrist deshalb versäumt, weil der (eingeschriebene) Brief der Partei mit dem Berufungsauftrag seinen Rechtsanwalt infolge unabwendbaren Zufalls nicht erreicht hat, so beginnt die Wiedereinsetzungsfrist schon zu laufen, nachdem die Partei den Rechtsanwalt von der Absendung des Briefes unter Vorlage einer Ablichtung des Posteinlieferungsscheins benachrichtigt hat. Der Fristbeginn wird durch Nachforschungen bei der Post über den Verbleib des Einschreibebriefs grundsätzlich nicht hinausgeschoben.
BGH - 19.03.1974 - VI ZB 1/74

Einer Partei kann nicht deshalb die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung einer Rechtsmittelbegründungsfrist versagt werden, weil sie ihr Armenrechtsgesuch erst am letzten Tage der Rechtsmittelbegründungsfrist eingereicht hat.
BGH - 19.12.1962 - VIII ZR 258/62


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