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Mit der Übermittlung eines Schriftstücks per Telefax und dessen Ausdruck auf dem Empfangsgerät wird keine Urkunde hergestellt. |
BGH - 27.01.2010 - 5 StR 488/09 |
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Aus Gründen der Rechtssicherheit wird an dem Unterschriftenerfordernis für die Klagrücknahmeerklärung festgehalten. Diese ist bei einem nicht unterschriebenem Computerfax nicht erfüllt. |
AG Nürtingen - 13.01.2010 - 11 C 1531/09 |
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Für den Zugang eines Faxes genügt es, wenn die gesendeten Signale im Empfangsgerät empfangen bzw. gespeichert werden. Auf den Ausdruck des Telefaxes sowie die tatsächliche Kenntnisnahme kommt es grundsätzlich nicht an. |
OLG Celle - 19.06.2008 - 8 U 80/07 |
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Nach dem Versand fristgebundener Schriftsätze per Telefax muß eine Ausgangskontrolle anhand des ausgedruckten Sendeberichts stattzufinden. |
BGH - 26.09.2006 - VIII ZB 101/05 |
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Ein Rechtsanwalt darf sich nicht auf die Bedienungsanleitung eines ihm unbekannten Telefaxgerätes verlassen, wenn diese offensichtlich falsch ist. Wird duch die Fehlbedienung des Gerätes deshalb die Berufungsbegründungsfrist versäumt, scheidet eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Verschuldens des Anwalts aus. |
KG - 23.01.2006 - 8 U 237/05 |
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Es gehört zu den Pflichten eines Anwalts die auf dem Sendebericht ausgedruckte Telefaxnummer auf ihre Richtigkeit zu überprüfen, um Fehlsendungen zu vermeiden.
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BGH - 22.06.2004 - VI ZB 14/04 |
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Papiermangel im Faxgerät des Empfängergerichts geht nicht zu Lasten des Rechtsanwalts, wenn er dadurch eine gesetzliche Frist versäumt. |
BGH - 20.02.2003 - V ZB 60/02 |
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Die Pflicht des Anwalts zur Ausgangskontrolle endet bei der Übermittlung fristwahrender Schriftsätze durch Telefax erst, wenn feststeht, dass der Schriftsatz auch wirklich übermittelt worden ist. Dieser Verpflichtung kommt der Anwalt nur nach, wenn er seinen Mitarbeitern die Weisung erteilt, einen Einzelnachweis über den Sendevorgang auszudrucken und erst dann die Frist im Fristenkalender zu löschen. Diese Anweisung ist nicht durch die Weisung ersetzbar, dass die Frist erst gestrichen werden darf, wenn "ein Schriftsatz per Fax übersandt wurde". |
BGH - 16.06.1998 - XI ZB 13 + 14/98 |
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Verschickt der Rechtsberater eine Rechtsmittelschrift per Telefax, muss er kontrollieren, ob der Schriftsatz vollständig an den Adressaten übermittelt wurde. |
BGH - 19.11.1997 - VIII ZB 33/97 |
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Einem beim Oberlandesgericht (OLG) zugelassenem Rechtsanwalt muß die Anschrift und die richtige Telefaxnummer dieses Gerichts zuverlässig bekannt sein. Die Auskunft der Telefonauskunft ist zu überprüfen; alleine auf die mündliche Auskunft darf sich der Anwalt nicht verlassen. |
BGH - 26.05.1994 - III Z 35/93 |
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Siehe auch: Telefax |