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Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Unterstützung eines objektiv unzulässigen Vertriebssystems in herausgehobener und für dieses unerlässlicher Funktion sittenwidrig,wenn der Funktionsträger sich für dieses System hat einspannen lassen und es zugleich zumindest leichtfertig unterlassen hat, sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Vertriebs zu vergewissern. Eine herausgehobene und für das Vertriebssystem unerlässliche Funktion liegt etwa vor, wenn eine Person als Zeichnungsvertrauen schaffender anwaltlicher Treuhänder auftritt. |
BGH - 10.02.2015 - VI ZR 569/13 |
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Ein Rechtsanwalt handelt pflichtwidrig, wenn er mit der Annahme eines Treuhandauftrags den fälschlichen Eindruck einer hiermit verbundenen zusätzlichen Sicherung entstehen lässt.Ein Rechtsanwalt hat darauf hinzuwirken, dass unklare Treuhandanweisungen vermieden werden. |
OLG Schleswig - 31.03.2011 - 11 U 43/09 |
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Den Treuhänder im Restschuldbefreiungsverfahren trifft keine Verpflichtung, zugunsten des Schuldners eingehende Zahlungen darauf zu überprüfen, ob die pfändbaren Beträge zutreffend berechnet sind. |
OLG Celle - 02.10.2007 - 16 U 29/07 |
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Das Mitglied einer Scheinsozietät haftet nicht für Vertragsverletzungen aus einem Treuhandvertrag, wenn der vom sachbearbeitenden Rechtsanwalt übernommene Treuhandauftrag keine anwaltstypische Tätigkeit darstellt. Diese liegt dann nicht vor, wenn es dem Mandanten bei Abschluß des Treuhandvertrages nur auf die reine Vermögensbetreuung und keine Rechtsberatung ankam. |
OLG Celle - 31.05.2006 - 3 U 14/06 |
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Gegen einen Steuerberater als Treuhandkommanditisten einer Publikums-KG gerichtete Schadensersatzansprüche von Kapitalanlegern aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen unterlagen nicht der kurzen Verjährungsfrist des Steuerberatungsgesetzes (StBerG), sondern verjährten in 30 Jahren. |
BGH - 20.03.2006 - II ZR 326/04 |
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Gegen einen Steuerberater als Treuhandkommanditisten einer Publikums-KG gerichtete Schadensersatzansprüche von Kapitalanlegern aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen unterlagen nicht der kurzen Verjährungsfrist des Steuerberatungsgesetzes (StBerG), sondern verjährten in 30 Jahren. |
BGH - 20.03.2006 - II ZR 326/04 |
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Stellt ein Rechtsanwalt ein auf seinen Namen lautendes Treuhandkonto zur Verfügung, hat er die zweckentsprechende Verwendung der Gelder zu überprüfen. Auf ein Treuhandkonto einzahlende Dritte sind in den Schutzbereich eines Treuhandvertrages einbezogen, wenn dieser vermögensschützenden Charakter hat. Den Anleger trifft jedoch ein Mitverschulden, wenn er trotz offensichtlichen Scheiterns des versprochenen Anlageerfolges eine Einlage tätigt. |
OLG Celle - 25.01.2006 - 3 U 184/05 |
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Der gewerblich tätige Treuhänder darf ihm anvertraute größere Geldbeträge in der Regel nicht bei einer Bank anlegen, bei der sie nur in dem gesetzlichen Mindestumfang für Einlagen in Höhe von € 20.000 abgesichert sind. |
BGH - 21.12.2005 - III ZR 9/05 |
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Im Jahre 1993 konnte die finanzierende Bank im Rahmen eines Steuersparmodells den auf einen Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz beruhenden Mangel einer notariell beurkundeten und vorgelegten Treuhändervollmacht auch nicht in den Fällen kennen, in denen die Vollmacht eine Ermächtigung zur Vertretung gegenüber Gerichten und Behörden enthielt. |
BGH - 11.01.2005 - XI ZR 272/03 |
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Als Treuhänder darf sich ein Notar, unter Vortäuschung einer nicht bestehenden Sicherheit, nicht als Geldsammelstelle benutzten lassen. |
OLG Frankfurt - 17.09.2003 - 4 U 12/03 |
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Ein Notar verletzt seine Amtspflicht, wenn er mit der als Treuhänder übernommenen Mittelverwendungskontrolle den geworbenen Anlegern keine größere Sicherheit zu bieten vermag als ohne seine Verwahrungstätigkeit, weil eine ordnungsgemäße Mittelverwendungskontrolle nach dem Vertragswerk nicht gewährleistet ist. |
OLG Frankfurt - 17.09.2003 - 4 U 150/02 |
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Gibt ein Rechtsanwalt, der von einer Bank den Treuhandauftrag hat, über ihm ausgehändigte Bürgschaftserklärungen nur unter bestimmten Bedingungen zu "verfügen", die Bürgschaft pflichtwidrig vorzeitig weiter und kommt es zu einer Inanspruchnahme der Bank, so muss er die Bank im Wege des Schadensersatzes so stellen, als wäre diese keine Bürgschaftsverpflichtung eingegangen; die Schadensersatzpflicht lässt sich nicht im Hinblick auf den Zweck des Treuhandgeschäfts und der einzelnen Treuhandauflagen einschränken. |
BGH - 06.06.2002 - III ZR 206/01 |
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Ein Rechtsanwalt, der sowohl Gesellschafter wie auch Treuhänder einer Bauherrengemeinschaft ist, ist umfassend zur Auskunft und Rechnungslegung gegenüber den anderen Gesellschaftern verpflichtet. |
OLG Hamm - 06.07.2000 - 28 U 107/99 |
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Bei einer Praxistreuhänderschaft nach dem Steuerberatergesetz (StBerG) trägt der Treuhänder das Haftungsrisiko und nicht die Erben des verstorbenen Steuerberaters. |
OLG Stuttgart - 24.08.1999 - 12 U 105/99 |
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Schadensersatzansprüche die Kapitalanleger gegen einen Rechtsanwalt als Treuhänder einer Publikumsgesellschaft geltend machen, verjähren in drei Jahren. |
BGH - 09.11.1992 - II ZR 141/91 |
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Leitet ein Rechtsanwalt als Treuhänder abredewidrig Spekulationsgelder weiter, macht er sich gegenüber den Spekulanten schadensersatzpflichtig. |
KG - 03.02.1992 - 24 U 4762/91 |
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Siehe auch: Verjährung |