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Der steuerliche Berater handelt seinem Mandanten gegenüber pflichtwidrig, wenn er diesen zu einem Vertragsschluss mit einem Dritten veranlasst, ohne zu offenbaren, dass für ihn wirtschaftliche Vorteile mit einem solchen Vertragsschluss verbunden sind. Beweispflichtig für den Ursachenzusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schaden ist der Mandant, dem die Beweiserleichterung im Sinne des Anscheinsbeweises zugute kommen kann. |
BGH - 06.12.2018 - IX ZR 176/16 |
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Ein Mandant kann seine Entscheidung, wie er seine Interessen in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht zur Geltung bringen will, nur treffen, wenn ihm die Chancen und Risiken der Prozessführung, also die Aussichten, den Prozess zu gewinnen oder zu verlieren, verdeutlicht werden.Hat der Mandant unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass er zu einer Klageerhebung
nur bereit wäre, wenn deren Erfolg wahrscheinlicher ist als deren Misserfolg, haftet der Rechtsanwalt, wenn die eingereichte Klage ebenso wie die Berufung bestenfalls geringe Erfolgsaussichten und der Rechtsanwalt dem Mandanten vorliegend mitgeteilt hatte, dass mit mehr als 50 %iger Sicherheit davon auszugehen sei, dass die quotale Gesellschafterhaftung auch in diesem
Fonds nicht angewandt werden könne. |
OLG Düsseldorf - 25.06.2015 - 6 U 200/14 |
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Der Auftraggeber eines Rechtsanwalts muss eigenverantwortlich über Art und Weise einer gerichtlichen Rechtsverfolgung entscheiden können. Soweit er hierzu nicht in der Lage ist, muss der Rechtsanwalt ihn über die Notwendigkeit, Erfolgsaussichten und Gefahren eines Rechtsstreits ins Bild setzen. Der Inhalt der Pflicht, über das Prozessrisiko aufzuklären, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Der Rechtsanwalt muss allerdings konkret beschreiben, woraus sich ein Prozessrisiko ergibt. Er muss über Unsicherheiten aufklären, die daraus folgen können, dass eine Rechtsfrage von der Bewertung der Umstände des Einzelfalls abhängt. |
OLG Schleswig - 27.05.2014 - 11 U 88/13 |
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Bei einer erkennbaren Erfolglosigkeit einer Klage, muss ein Rechtsanwalt einen rechtsschutzversicherten Mandanten nicht nur über die Erfolglosigkeit seines Begehrens, sondern auch darüber aufklären, dass kein Versicherungsschutz besteht, weil die Übernahme von Kosten durch den Versicherer nicht erforderlich ist (§ 125 VVG). |
OLG Düsseldorf - 03.06.2013 - 9 U 147/12 |
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Der Anwalt hat den Mandanten vor Abschluss einer vergleichsweisen Vereinbarung im Einzelnen aufzuklären, mit welchen Problemen und offenen Fragen bei einer möglichen streitigen Auseinandersetzung zu rechnen wäre. Risiken und Chancen müssen zutreffend erläutert werden,damit der Mandant eine Entscheidungsgrundlage hat, wenn er sich überlegt, ob er sich für oder gegen einen bestimmten Vergleich entscheiden soll. Um diese Risiken vernünftig abwägen zu können, benötigt der Mandant außerdem Informationen von seinem Anwalt über die voraussichtlich
in einem Prozess entstehenden Kosten.Bei unzureichender anwaltlicher Beratung vor Abschluss eines Vergleichs ist ein Schaden des Mandanten nur dann anzunehmen, wenn er bei korrekter Beratung von dem Vergleichsschluss abgesehen, statt dessen den Prozess fortgeführt und voraussichtlich obsiegt hätte. |
OLG Karlsruhe - 16.05.2013 - 9 U 33/11 |
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Der Steuerberater hat im Rahmen seines Auftrags den Mandanten umfassend
zu beraten und ungefragt über alle bedeutsamen steuerrechtlichen Einzelheiten und deren Folgen zu unterrichten. Insbesondere muss er seinen Auftraggeber möglichst vor Schaden bewahren. Kommen verschiedene steuerrechtliche Wege mit unterschiedlichen Vor- und Nachteilen in Betracht, so hat der Steuerberater seinem Auftraggeber diese Möglichkeiten und die mit ihnen verbundenen Rechtsfolgen aufzuzeigen. Die Beratung soll den Mandanten in die Lage versetzen,
eigenverantwortlich seine Rechte und Interessen wahrzunehmen und eine Fehlentscheidung vermeiden zu können. |
OLG Koblenz - 30.05.2012 - 2 U 694/11 |
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Eine Rechtsanwaltssozietät ist auch dann verpflichtet, über die Erfolgsaussichten eines von der Mandantin beabsichtigten Rechtsstreits zu belehren, wenn das Mandat von einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung erteilt worden ist, deren Geschäftsführer und Gesellschafter selbst Rechtsanwälte und Mitglieder der beauftragten Sozietät sind. Auch in diesem Fall kann vermutet werden, die Mandantin hätte sich bei pflichtgemäßer Belehrung beratungsgerecht verhalten und wäre dem anwaltlichen Rat gefolgt. |
BGH - 10.05.2012 - IX ZR 125/10 |
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Derjenige, der vertragliche oder vorvertragliche Aufklärungspflichten verletzt hat, ist beweispflichtig dafür, dass der Schaden auch eingetreten wäre, wenn er sich pflichtgemäß verhalten hätte, der Geschädigte den Rat oder Hinweis also unbeachtet gelassen hätte. |
BGH - 08.05.2012 - XI ZR 262/10 |
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In der Geltendmachung unberechtigter Forderungen im Rahmen eines Vertragsverhältnisses liegt stets eine Verletzung vertraglicher Nebenpflichten. Wenn die Rechtslage schwierig zu überblicken und die Rechtsposition jedenfalls vertretbar ist, braucht sich der Gläubiger nicht zurückhalten, sondern darf, ohne später Schadensersatzforderungen fürchten zu müssen, seinen Standpunkt vertreten. Andererseits kommen Schadensersatzansprüche wegen der Geltendmachung unberechtigter Forderungen jedenfalls in Fällen in Betracht, in denen ein Rechtsanwalt vernünftigerweise von der Rechtsverfolgung abraten müsste. |
LG Wuppertal - 18.10.2011 - 16 S 16/11 |
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Zu den Beratungspflichten eines Versicherungsmaklers gehört, einem Versicherungsnehmer die finanziellen Nachteile einer Kündigung eines bestehenden steuerbegünstigsten Kapitallversicherungsvertrages eingehend vor Augen zu führen. |
OLG Saarbrücken - 04.05.2011 - 5 U 502/10 |
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Ziel der anwaltlichen Rechtsberatung ist es, dem Mandanten eigenverantwortliche, sachgerechte (Grund-) Entscheidungen ("Weichenstellungen") in seiner Rechtsangelegenheit zu ermöglichen. |
OLG Düsseldorf - 04.04.2011 - I-24 U 147/10 |
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Wird dem steuerlichen oder rechtlichen Berater ein Unterlassen der gebotenen Belehrung zur Last gelegt, so kann er sich nicht damit begnügen, eine Pflichtverletzung zu bestreiten oder allgemein zu behaupten, er habe den Mandanten ausreichend unterrichtet. Diese Grundsätze geltend auch dann, wenn ein Rechtsnachfolger des Steuerberaters in Anspruch genommen wird. Die Rechtsprechung, wonach ein Bestreiten mit Nichtwissen zulässig ist, wenn die Partei alle Erkenntnisquellen über einen in ihrem Bereich liegenden Vorgang ohne Erfolg ausgeschöpft hat. |
BGH - 10.02.2011 - IX ZR 45/08 |
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Ein Mandant ist von einem Rechtsanwalt auch über die zu erwartenden Risiken der Rechtsverfolgung aufzuklären. Durch geeignete Fragen muss der Rechtsanwalt rechtlich relevante Sachverhaltslücken aufklären und über ein besonders hohes Risiko aufklären. |
OLG Düsseldorf - 14.12.2010 - I-24 U 126/10 |
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Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung kann ein haftpflichtiger Berater seinem geschädigten Mandanten im Allgemeinen kein Mitverschulden vorwerfen, soweit er den entstandenen Schaden nach dem Vertragsinhalt - vor allem im rechtlichen Bereich - zu verhindern hatte. Gleichfalls kommt ein Mitverschulden des Mandanten regelmäßig nicht in Betracht, soweit es um den Bereich der rechtlichen Bearbeitung des erteilten Auftrags geht. |
BGH - 23.09.2010 - IX ZR 132/08 |
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Ein schuldhafter Beratungsfehler eines Rechtsanwalts ist nicht bereits dann gegeben, wenn er die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels anders einschätzt als das Rechtsmittelgericht, denn er schuldet lediglich eine fundierte Auswertung und Beratung über die Sach- und Rechtslage unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung und des Schrifttums. Zu einer Voraussage des richtigen Ergebnisses ist er nicht verpflichtet, weil ein Rechtsanwalt dazu gar nicht in der Lage ist. |
LG Aachen - 21.09.2010 - 7 S 56/10 |
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Ein Rechtsanwalt, der einen mehrfach einschlägig vorbelasteten Mandanten in einem Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr vertritt, muß diesen zwar auf das Erfordernis, seinen Alkoholabusus zu bekämpfen, hinweisen, wird aber regelmäßig erwarten dürfen, daß der Mandant von sich aus den Antritt ener stationären Alkoholentwöhnungstherapie in Betracht zieht. |
OLG Celle - 01.06.2010 - 3 U 59/10 |
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Ein Anwalt darf sich grundsätzlichauf die Richtigkeit tatsächlicher Angaben seines Auftraggebers ohne eigene Nachforschungen vertrauen. Dies gilt indes nicht für die Mitteilung von Rechtstatsachen, etwa für die
Angaben über die Zustellung eines Urteils. Zudem hat ein Rechtsanwalt grundsätzlich von der Belehrungsbedürftigkeit seines Auftraggebers auszugehen, selbst wenn dieser rechtlich vorgebildet und wirtschaftlich erfahren ist. Denn auch ein Mandant mit Vorkenntnissen darf, wenn er einen Rechtsanwalt
beauftragt, auf die vertragsgerechte Pflichterfüllung des Rechtsanwalts vertrauen. |
OLG Düsseldorf - 04.05.2010 - 24 U 84/09 |
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Wenn ein Steuerberater eine schriftliche Fixierung des Gesprächsinhalts für seinen Mandanten für erforderlich hält, dann muß diese Niederschrift ebenso vollständig sein, wie der mündlich gegebene Rat, insbesondere dann, wenn dem Rat in Schriftform der Charakter einer Handlungsanweisung an den Mandanten zukommt. |
OLG Naumburg - 03.09.2009 - 1 U 57/08 |
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Im Steuerberatervertragsrecht gilt bei allen Verstößen gegen die Beratungspflicht zugunsten des Mandanten die tatsächliche Vermutung, dieser hätte sich bei vertragsgerechtem Verhalten des Steuerberaters beratungsgemäß verhalten, sofern bei sachgerechter Aufklärung aus der Sicht eines vernünftig urteilenden Menschen eindeutig eine bestimmte Reaktion nahegelegen hätte, sodaß die Grundsätze des Anscheinsbeweises zur Anwendung kommen. |
LG Paderborn - 08.05.2009 - 2 O 399/08 |
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Ein Rechtsanwalt, der im Auftrage einer Mietervereins deren Mitglied fehlerhaft berät, kann dem Mitglied nach den Grundsätzen des Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter haften. |
OLG Düsseldorf - 21.04.2009 - I-24 U 50/08 |
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Im Rahmen von Verträgen mit rechtlichen oder steuerlichen Beratern gilt die Vermutung, daß der Mandant beratungsgemäß gehandelt hätte, nur, wenn im Hinblick auf die Interessenlage oder andere objektive Umstände eine bestimte Entschießung des zutreffend unterrichteten Mandanten mit Wahrscheinlichkeit zu erwarten gewesen wäre. Voraussetzung sind danach tatsächliche Feststellungen, die im Falle sachgerechter Aufklärung durch den Berater aus der Sicht eines vernünftig urteilenden Mandanten eindeutig eine bestimmte tatsächliche Reaktion nahegelegt hätten. |
BGH - 05.02.2009 - IX ZR 6/06 |
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Die Vermutung eines beratungsgerechten Verhaltens setzt voraus, daß bei einer pflichtgemäßen Beratung eines Anwalts für den Mandanten nur eine Entscheidung nahe gelegen hätte. |
BGH - 16.12.2008 - IX ZR 243/06 |
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Ein Steuerberater hat im Rahmen des ihm erteilten Auftrags
den Mandanten umfassend zu beraten und ungefragt über alle bedeutsamen steuerlichen Einzelheiten und deren Folgen zu unterrichten. Insbesondere muss ein beauftragter Steuerberater seinen Auftraggeber möglichst vor Schaden bewahren. deshalb hat er den sichersten Weg zu dem erstrebten steuerlichen Ziel aufzuzeigen und sachgerechte Vorschläge zu dessen Verwirklichung
zu unterbreiten. Kommen verschiedene steuerrechtliche Wege mit unterschiedlichen Vor und Nachteilen in Betracht, so hat der Steuerberater seinem Auftraggeber diese Möglichkeit und die mit ihnen verbundenen Rechtsfolgen aufzuzeigen. Die Beratung soll den Mandanten in die Lage
versetzen, eigenverantwortlich seine Rechte und Interessen wahren und eine Fehlentscheidung vermeiden zu können. |
OLG Oldenburg - 05.12.2008 - 6 U 94/08 |
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Ein Rechtsanwalt ist als Rechtsberater grundsätzlich nicht verpflichtet, die wirtschaftlichen Interessen seines Mandanten wahrzunehmen und ihm auf unternehmerischen Gebiet zur Verhütung eines Forderungsausfalls Ratschläge zu erteilen. |
BGH - 19.06.2008 - IX ZR 18/07 |
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Der Steuerberater schuldet dem Mandanten eine konkrete, auf die speziellen Probleme des Mandanten bezogene Belehrung. Allgemeine Ausführungen in Mandantenschreiben können solche konkreten Hinweise ebenso wenig ersetzen, wie nach Art eines steuerrechtlichen Lehrbuchs abgefaßte Merkblätter. |
OLG Düsseldorf - 29.01.2008 - I-23 U 64/07 |
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Die Vermutung beratungsgerechten Verhaltens kann durch die Nichtbeachtung früherer und späterer Belehrungen des Rechtsanwaltes widerlegt werden. |
OLG Schleswig - 17.01.2008 - 11 U 27/07 |
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Läßt sich ein Schadensersatzanspruch auf mehrere Beratungsfehler stützen, beginnt die kenntnisabhängige Verjährungsfrist für jeden Beratungsfehler gesondert zu laufen. |
BGH - 09.11.2007 - V ZR 25/07 |
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Für die Beurteilung der Frage, ob dem Mandanten durch die fehlerhafte Beratung des Steuerberaters ein Schaden entstanden ist, ist festzustellen, wie sich der Kläger bei pflichtgemäßer steuerlicher Beratung verhalten hätte. Hierzu müssen die Handlungsvarianten geprüft werden, die dem Mandanten offengestanden hätten. Deren Rechtsfolgen müssen ermittelt sowie miteinander und mit den Handlungszielen des Mandanten verglichen werden. |
OLG Celle - 02.05.2007 - 3 U 238/06 |
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Ein Anwalt muß seinem Mandanten nicht notwendig eine vollständige rechtliche Analyse, sondern allein die Hinweise liefern, die ihm im Hinblick auf die aktuelle Situation und sein konkretes Anliegen die notwendige Entscheidungsgrundlage vermitteln. Erscheint unter mehreren rechtlich möglichen Alternativen die eine deutlich vorteilhafter als die andere, hat der Anwalt darauf hinzuweisen und eine entsprechende Empfehlung zu erteilen. |
BGH - 01.03.2007 - IX ZR 261/03 |
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Nach dem Gebot des sichersten Weges kann ein Steuerberater verpflichtet sein, die Einholung einer Auskunft des Finanzamts zu empfehlen, wenn die Rechtslage nach Ausschöpfung der eigenen Erkenntnismöglichkeiten ungeklärt ist und die Beratung eine einschneidende, dauerhafte, später praktisch nicht mehr korrigierbare rechtliche Gestaltung betrifft. |
BGH - 08.02.2007 - IX ZR 188/05 |
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Gibt ein Notar einen für sich betrachtet zutreffenden steuerrechtlichen Hinweis zu einem Einzelpunkt, folgt daraus nicht die Verpflichtung, die steuerlichen Annahmen der Parteien insgesamt auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. |
OLG München - 18.01.2007 - 1 U 3684/06 |
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Hängt die Frage, ob der Mandant durch eine fehlerhafte Beratung einen Schaden erlitten hat, allein davon ab, wie sich ein Dritter bei richtiger Beratung verhalten hätte, so verletzt der Richter das Grundrecht auf rechtliches Gehör, wenn er den als Zeugen benannten Dritten nicht vernimmt, obwohl keine anderen gleichwertigen Beweismittel zur Verfügung stehen. |
BGH - 07.12.2006 - IX ZR 173/03 |
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Zu einer Aufklärung über Gestaltungsmöglichkeiten, die nach derzeitigem und voraussehbaren Stand der höchstrichterlichen Rechtsprechung und der einschlägigen Steuerrichtlinien oder Verwaltungserlasse nicht nur unsicher, sondern praktisch aussichtslos und damit bei vernünftiger Abwägung untauglich sind, ist der steuerliche Berater nicht verpflichtet. |
BGH - 07.12.2006 - IX ZR 71/03 |
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Ein Rechtsanwalt handelt fehlerhaft, wenn er einen Kassenarzt zur Rückgabe seiner Kassenarztzulassung rät, aber gleichzeitig nicht auf die Voraussetzungen einer Wiederzulassung hinweist, die aufgrund der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Arztes nicht vorliegen. |
BGH - 23.11.2006 - IX ZR 21/03 |
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Erfolgt eine notarielle Belehrung über steuerrechtliche Fragen, begründet dies keine umfassende steuerrechtliche Belehrungspflicht. |
OLG München - 16.11.2006 - 1 U 3684/06 |
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Auch einer ausdrücklichen Weisung seines Mandanten darf ein Rechtsanwalt nicht unbesehen folgen. Bei problematischen Weisungen muß der Rechtsanwalt auf deren Folgen hinweisen und einen besseren Weg empfehlen. Art und Umfang seiner Beratung und Belehrung richtet sich nach dem Informationsstand und der Auffassungsgabe des Mandanten. |
OLG Düsseldorf - 26.10.2006 - I-6 U 219/05 |
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Der beauftragte Anwalt ist verpflichtet, den ihm vorgetragenen Sachverhalt darauf zu prüfen, ob er geeignet ist den begehrten Anspruch zu begründen. Hierzu gehört auch die Prüfung, ob für beweisbedürftige Tatsachen geeignete Beweismittel zur Verfügung stehen. Auf ein besonders hohes Prozeßrisiko muß der Rechtsanwalt aufmerksam machen. Er muß von einer Klagerhebung abraten, wenn die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat. |
OLG Koblenz - 12.06.2006 - 12 U 315/05 |
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Hat ein Steuerberater auftragsgemäß die steuerlichen Vor- und Nachteile bestimmter Gestaltungsmöglichkeiten zu prüfen, muß er auf die anfallende Kirchensteuer hinweisen, wenn sie die übliche Quote übersteigt. Zur Empfehlung eines Austritts aus der Kirche ist er jedoch nicht verpflichtet. |
BGH - 18.05.2006 - IX ZR 53/05 |
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Ein Steuerberater ist im Rahmen des ihm erteilten Auftrags verpflichtet, seinen Mandanten umfassend zu beraten und ungefragt über alle steuerlichen Einzelheiten und deren Folgen zu unterrichten. Er muß, nicht anders als ein Rechtsanwalt, bei seiner Beratung in Rechnung stellen, daß Behörden oder Gerichte den von ihm eingenommenen Rechtsstandpunkt nicht teilen. Er muß auch für diesen Fall Vorsorge zu Gunsten seines Mandanten treffen. |
BGH - 23.03.2006 - IX ZR 140/03 |
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Kreditinstitute haben keine zivilrechtliche Pflicht oder Obliegenheit zur schriftlichen Dokumentation der Erfüllung ihrer Beratungs- und Aufklärungsfristen gegenüber Kapitalanlegern. |
BGH - 24.01.2006 - XI ZR 320/04 |
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Einem Rechtsanwalt, dem eine unzureichende Beratung vorgeworfen wird, darf sich nicht auf bloßes Bestreiten beschränken, sondern hat den Inhalt seiner beratenden Tätigkeit darzulegen. |
OLG Düsseldorf - 18.10.2005 - I-24 U 24/05 |
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Der Rechtsanwalt, dem unzureichende Beratung vorgeworfen wird, darf sich nicht auf bloßes Bestreiten beschränken, sondern hat den Inhalt seiner Tätigkeit darzulegen. |
OLG Düsseldorf - 18.10.2005 - 24 U 24/05 |
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Der Rechtsberater ist zur umfassenden Belehrung und Beratung seines Mandanten verpflichtet. Eine besondere Nachdrücklichkeit oder Eindringlichkeit der Beratung kann nicht gefordert werden, da es hierfür keinen objektiven Maßstab gibt. |
BGH - 22.09.2005 - IX ZR 205/01 |
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Ein Rechtsanwalt hat die Verpflichtung, potentielle Beweismittel auf ihre Brauchbarkeit innerhalb eines möglichen Klageverfahrens sorgfältig zu prüfen. |
OLG Brandenburg - 31.08.2005 - 3 U 8/05 |
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Ein Rechtsanwalt berät fehlerhaft, wenn er es unterläßt seinen Mandanten unmißverständlich über die Risiken einer ohne Ablehnungsandrohung ausgesprochenen Fristsetzung zur Erbringung einer Werkleistung aufzuklären. |
OLG Saarbrücken - 19.07.2005 - 4 U 208/04-92 |
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Ein mit der Erstellung von privaten Steuererklärungen und Bilanzen für den Gewerbebetrieb beauftragter Steuerberater schuldet keine ungefragte Beratung zu Fragen der steuergünstigsten Gestaltung der wirtschaftlichen Angelegenheiten seines Mandanten, wie zum Beispiel einen Hinweis auf das Zwei-Konten-Modell. |
OLG Karlsruhe - 24.03.2005 - 14 U 87/02 |
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Erfordert die Beratung eines Steuerberaters auch die Klärung von zivilrechtlichen Fragen, muß der Steuerberater den Mandanten, bei Nichtkenntnis des Rechtsgebiets oder drohenden Verstößen gegen das Rechtsberatungsgesetz, an einen Rechtsanwalt verweisen. |
OLG Köln - 27.01.2005 - 8 U 66/04 |
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Bei ausländischen Mandanten hat der beratende Rechtsanwalt unter Umständen mit Hilfe eines Übersetzers sicherzustellen, daß die Mandanten seine Ratschläge verstehen und die entsprechenden Entscheidungen treffen können. |
AG Hamburg - 26.01.2005 - 7c C12/04 |
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Die Vermutung beratungsgemäßen Verhaltens des Mandanten greift nur, wenn bei pflichtgemäßer Beratung des Anwalts aus damaliger Sicht des Mandanten vernünftigerweise nur eine Entscheidung nahegelegen hätte. |
BGH - 13.01.2005 - IX ZR 455/00 |
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Zu einer ordnungsgemäßen notariellen Beratung gehört, dem Mandanten bei mehreren Möglichkeiten den sichersten Weg aufzuzeigen und zu empfehlen. |
BGH - 30.09.2004 - III ZR 308/03 |
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Im Rahmen eines Mandats zur "Prüfung der Erfolgsaussicht der Berufung" erfordert die Beratung über die Erfolgsaussicht eine sorgfältige Rechtsprüfung und gutachterliche Beurteilung; dies gilt insbesondere, wenn die Einlegung der Berufung nach neuem Recht zu beurteilen und deswegen zu berücksichtigen ist, dass den Möglichkeiten neuen Tatsachenvortrags enge Grenzen gesetzt sind.
Diesen Anforderungen wird ein Berufungsempfehlungsschreiben weder inhaltlich noch im Ergebnis gerecht, wenn die Rechtslage geschönt und wenig realitätsnah dargestellt, keinerlei Risikoabwägungen angestellt und die angesichts eines hohen Streitwerts beträchlichen Kostenrisiken nicht angesprochen werden, und darüber hinaus mit dem Prozessziel des Mandanten der Rechtsstreit auch in der Berufungsinstanz ersichtlich nicht zu gewinnen war (hier: Berufung gegen ein den Anspruch auf Stromeinspeisung aus einer Windenergieanlage bzw. die Anschließung an das Stromnetz betreffendes Urteil, in dem ein Einspeisepunkt nicht genannt war, mit dem (alleinigen) Ziel, den Anschluss an einem bestimmten Einspeisepunkt zu erreichen). |
OLG Schleswig - 30.06.2004 - 11 U 47/03 |
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Bei Verletzung vertraglicher Beratungspflichten durch den Rechtsberater besteht nach ständiger Rechtsprechung die Vermutung, daß sich der Mandant beratungsgemäß verhalten hätte. |
LG Hamburg - 11.05.2004 - 321 O 433/03 |
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Die anwaltliche Belehrung über eine drohende Verjährung muss dem Mandanten eindeutige Handlungsmöglichkeiten zur Vermeidung der Verjährung aufzeigen. Selbst nach Belehrung muss der Rechtsanwalt die drohende Verjährung weiter im Auge behalten und rechtzeitig den Gegner zur Verlängerung der Frist für den Verzicht auf die Verjährungseinrede auffordern sowie ggf. den Mandanten unter Hinweis auf die bevorstehende Verjährung zur Entscheidung über das weitere Vorgehen auffordern. |
OLG Schleswig - 11.03.2004 - 11 U 27/02 |
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Die anwaltliche Beratung über eine drohende Verjährung muß dem Mandanten eindeutige Handlungsmöglichkeiten zur Vermeidung der Verjährung aufzeigen. |
OLG Schleswig - 11.03.2004 - 11 U 27/02 |
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Die anwaltliche Belehrung über eine drohende Verjährung muss dem Mandanten eindeutige Handlungsmöglichkeiten zur Vermeidung der Verjährung aufzeigen. Selbst nach Belehrung muss der Rechtsanwalt die drohende Verjährung weiter im Auge behalten und rechtzeitig den Gegner zur Verlängerung der Frist für den Verzicht auf die Verjährungseinrede auffordern sowie ggf. den Mandanten unter Hinweis auf die bevorstehende Verjährung zur Entscheidung über das weitere Vorgehen auffordern. |
OLG Schleswig - 11.03.2004 - 11 U 27/02 |
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Ein Vermieteranwalt handelt pflichtwidrig, wenn er seinen Mandanten bei fortbestehendem Mietverhältnis nicht davon abhält, die Türschlösser auszutauschen, um das Vermieterpfandrecht durchzusetzen. |
OLG Koblenz - 16.10.2003 - 5 U 197/03 |
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Ein Rechtsanwalt hat vertraglich nicht die Pflicht, seinem Mandanten wirtschaftliche Entscheidungen abzunehmen; er muss jedoch auf vorhandene wirtschaftliche Risiken hinweisen und machbare rechtliche Konstruktionen empfehlen, die eine möglichst hohe Absicherung seines Mandanten beinhalten. |
OLG München - 24.07.2003 - 19 U 561/02 |
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Den Grundsatz, dass Ehen in Deutschland regelmässig nur unter Mitwirkung eines Standesbeamten wirksam geschlossen werden können, muss jeder Rechtsanwalt beachten, der einen Mandanten in einer eherechtlichen Auseinandersetzung berät. |
BGH - 13.03.2003 - IX ZR 181/99 |
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Erklärungen eines Steuerberaters müssen seinem Mandanten, der verläßlich über bestimmte steuerliche Folgen unterrichtet werden will, um darauf geschäftliche Maßnahmen gründen zu können, eine annähernd zutreffende Vorstellung von dem Wagnis vermitteln, über das er aufgeklärt werden wollte. |
BGH - 06.02.2003 - IX ZR 77/02 |
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Wird ein Mandant mit einer Klage bedroht, gegen die er sich nicht erfolgreich verteidigen kann, hat der Rechtsanwalt die Pflicht, die Klage vorprozessual abzuwenden. |
OLG Oldenburg - 24.01.2003 - 6 U 142/02 |
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An die anwaltliche Beratung über den Abschluss eines Vergleiches (hier: u. a. Verzicht auf Durchführung des Versorgungsausgleichs) sind strenge Anforderungen zu stellen. Empfiehlt ein Anwalt, einen Vergleich nicht abzuschließen, darf er nach entspr. Beratung der Partei gleichwohl an der Protokollierung des Vergleichs mitwirken. |
OLG Schleswig - 26.09.2002 - 11 U 33/01 |
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An die Beratung durch den Rechtsanwalt bei dem Abschluss eines Vergleichs sind strenge Anforderungen zu stellen. Er muss seinen Mandanten über dessen Inhalt und Bedeutung aufklären, ihn auf die Vor- und Nachteile hinweisen und darauf achten, dass bei seinem Mandanten keine falschen Vorstellungen vorhanden sind. Der Anwalt darf nicht zum Abschluss des Vergleichs raten, wenn das Vergleichsangebot deutlich ungünstiger ist als die Prozessaussichten. |
OLG Schleswig - 26.09.2002 - 11 U 33/01 |
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Selbst wenn ein Rechtsanwalt der Meinung ist, das ein von ihm ausgehandelter Abfindungsvergleich das Äußerste sei, was bei der Gegenseite zu erreichen sei, entbindet ihn diese Einschätzung nicht von seiner Pflicht zur zutreffenden Aufklärung über die Sach- und Rechtslage. |
BGH - 08.11.2001 - IX ZR 64/01 |
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Ein Beratungsmandat endet mit der mündlichen Beratung des Mandanten durch den Rechtsanwalt, auf den Zeitpunkt einer späteren Rechnungsstellung kommt es nicht an. |
OLG Karlsruhe - 17.10.2001 - 1 U 157/01 |
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Der Rechtsanwalt begeht einen Beratungsfehler, wenn er seinem Mandanten zum Abschluss eines ungünstigen Vergleichs rät. |
OLG Saarbrücken - 18.07.2001 - 1 U 795/00-175 |
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Auch bei Verträgen zwischen Familienangehörigen kann nach allgemeiner Lebenserfahrung der Beweis des ersten Anscheins für ein beratungsgemässes Verhalten der Beteiligten sprechen. |
BGH - 13.04.2000 - IX ZR 432/98 |
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Der Rechtsanwalt muss einen Mandanten nur ausnahmsweise über die Höhe seiner Gebühren aufklären, wenn ein besonderes Bedürfnis des Auftraggebers besteht. |
OLG Düsseldorf - 23.11.1999 - 24 U 213/98 |
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Der Anwalt hat seinen rechtsschutzversicherten Mandanten über die Eintrittspflicht des Versicherers zu informieren, bevor er anwaltlich tätig wird. |
AG Würzburg - 23.10.1997 - 15 C 1458/97 |
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Ob ein Rechtsmittel eingelegt werde soll, hat allein der Mandant zu entscheiden. Der Rechtsanwalt hat den Mandanten zuvor hinreichend über die Erfolgsaussichten und die vorhandenen Risiken zu beraten. |
AG Würzburg - 23.10.1997 - 15 C 1458/97 |
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Der Anwalt hat seinen Mandanten zutreffend über die Chancen und Risiken eines Prozesses zu beraten. Dabei darf er sich grundsätzlich auf die Informationen seines Mandanten verlassen. |
OLG Hamm - 26.01.1995 - 28 U 135/94 |
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Ist ein Anspruch verjährt, muss der Rechtsanwalt seinen Mandanten darauf ausdrücklich hinweisen und klarstellen, dass eine verjährte Forderung nicht durchsetzbar ist. |
OLG Köln - 29.04.1994 - 19 U 201/93 |
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Schadensersatzansprüche wegen einer nachteiligen Vermögensberatung des Rechtsanwalts verjähren in drei Jahren. |
BGH - 27.01.1994 - IX ZR 195/93 |
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Wegen der richtungsweisenden Bedeutung, die höchstrichterlichen Entscheidungen für die Rechtswirklichkeit zukommt, hat sich ein Rechtsanwalt bei der Wahrnehmung eines Mandats grundsätzlich an dieser Rechtsprechung auszurichten. Entgegenstehende Judikatur von Instanzgerichten und abweichende Stimmen im Schrifttum verpflichten den Rechtsanwalt regelmässig nicht, die abweichende Meinung zu berücksichtigen. |
BGH - 30.09.1993 - IX ZR 211/92 |
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Wird ein Notar nach den steuerlichen Folgen des zu beurkundenen Geschäfts gefragt, muß er eine zutreffende Auskunft erteilen. |
LG Siegen - 18.05.1993 - 2 O 519/92 |
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Der Anwalt ist verpflichtet seinen Mandanten auf die drohende Verjährung von Ansprüchen gegen einen Dritte hinzuweisen, auch wenn das Mandat Ansprüche gegen den Dritten nicht umfasst, diese jedoch bei Verlust des Prozesses entstehen können. |
BGH - 29.04.1993 - IX ZR 101/92 |
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Bei Verletzung anwaltlicher Beratungs- und Aufklärungspflichten gilt die Vermutung, dass der Mandant bei fehlerfreiem Verhalten rechtzeitig alle Informationen erteilt hätte, die ihm bei vernünftiger Betrachtungsweise bedeutsam erscheinen mussten. |
BGH - 26.09.1991 - IX ZR 242/90 |
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Zum Anwaltsvertrag gehört eine umfassende Beratungspflicht, mit der ein Rechtsanwalt nicht nur Aufklärung über ein allgemeines Prozeßrisiko schuldet, sondern auch einen Hinweis auf das spezielle Prozeßrisiko. Ist eine Klage zum Scheitern verurteilt, muß der Anwalt von einer Klageerhebung abraten. |
LG Hamburg - 23.02.1989 - 77 O 276/88 |
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Verzichtet ein Rechtsanwalt darauf eine Schmerzenzgeldklage für eine nach einem Verkehrsunfall bewußtlos im Krankenhaus liegende Frau rechtshängig zu machen, weil er einen Anspruch auf Schmerzensgeld für unbegründet hält, verletzt seine Beratungspflicht und macht sich schadensersatzpflichtig. |
OLG Schleswig - 22.10.1987 - 5 U 88/86 |
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Die Pflichten eines Rechtsanwalts, der einen Mandanten steuerlich berät, beurteilen sich nach denselben Grundsätzen wie bei der Beratung in anderen Rechtsangelegenheiten. Empfiehlt der Anwalt aus steuerlichen Gründen einen bestimmten Vermögenserwerb, so hat er den Mandanten in der durch die Sachlage gebotenen Weise auch umfassend über die mit dem Geschäft zusammenhängenden zivilrechtlichen Fragen zu belehren und vor Risiken zu bewahren, die sich erkennbar aus diesem Rechtsbereich ergeben. |
BGH - 22.10.1987 - IX ZR 175/86 |
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Ein Anwalt ist zur unfassenden Beratung seines Mandanten verpflichtet; eine besondere Nachdrücklichkeit oder Eindringlichkeit wird nicht geschuldet. |
BGH - 05.02.1987 - IX ZR 65/86 |
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Ein Rechtsanwalt muß gegenüber seinem Mandanten Zweifel und Bedenken, zu denen die Sachlage Anlaß gibt, darlegen und erörtern. |
BGH - 16.10.1984 - VI ZR 304/82 |
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Siehe auch: Belehrung |