Musterprozeß
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Ein Rechtsanwalt, der für einen Mandanten gegen mehrere Schuldner vorgehen soll und sich entschliesst, vorerst nur Musterprozesse gegen einzelne Schuldner zu führen, hat Vorkehrungen zu treffen, dass die Ansprüche gegen die übrigen Schuldner nicht verjähren. |
BGH - 18.03.1993 - IX ZR 120/92 |
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