Pandemie
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Ein Prozessbevollmächtigter, der sich angesichts einer fortdauernden Pandemielage andauernd wegen seiner gesundheitlichen Situation an der Wahrnehmung von Gerichtsterminen gehindert sieht, wird Vorsorge für eine Vertretung zu treffen haben. |
OLG Zweibrücken - 02.07.2020 - 3 W 41/20 |
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