Judikatur
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Bei der Fallbearbeitung muss sich der Rechtsanwalt an der höchstrichterlichen Rechtsprechung orientieren. |
OLG Oldenburg - 24.01.2003 - 6 U 142/02 |
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Wegen der richtungsweisenden Bedeutung, die höchstrichterlichen Entscheidungen für die Rechtswirklichkeit zukommt, hat sich ein Rechtsanwalt bei der Wahrnehmung eines Mandats grundsätzlich an dieser Rechtsprechung auszurichten. Entgegenstehende Judikatur von Instanzgerichten und abweichende Stimmen im Schrifttum verpflichten den Rechtsanwalt regelmässig nicht, die abweichende Meinung zu berücksichtigen. |
BGH - 30.09.1993 - IX ZR 211/92 |
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Siehe auch: Rechtsprechung |