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Stand:  30.03.2023
Inhalt:   12.658 Urteile

Wirtschaftsprüfer

Eine Haftung des Abschlussprüfers nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 332 Abs. 1 HGB setzt voraus, dass Gegenstand der Prüfung eine nach Maßgabe des Handelsrechts vorgeschriebene Pflichtprüfung ist. Eine solche Pflichtprüfung liegt nicht vor, wenn die Prüfung der Jahresabschlüsse und der Lageberichte lediglich auf der Grundlage wertpapierrechtlicher Vorschriften über den notwendigen Inhalt eines Prospekts für die Emission einer Orderschuldverschreibung erforderlich ist.
BGH - 12.03.2020 - VII ZR 236/19

Der Abschlussprüfer haftet auf Schadensersatz wegen eines fehlerhaften, in einem Anlageprospekt veröffentlichten Bestätigungsvermerks aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, wenn er sich in so grober Leichtfertigkeit über die offensichtlichen Bedenken gegen die Richtigkeit des Lageberichts und der Werthaltigkeit der in die Bilanz eingestellten Forderungen hinweggesetzt hat, dass seine uneingeschränkte Erteilung des Bestätigungsvermerkes als gewissenlos zu bewerten ist.
OLG Dresden - 30.06.2011 - 8 U 1603/08

Der als Jahresabschlußprüfer tätige Wirtschaftsprüfer unterliegt nicht der für Architekten sowie Rechtsanwälte und Steuerberater entwickelten Sekundärhaftung.
BGH - 10.12.2009 - VII ZR 42/08

Abschlußprüfer, seine Gehilfen sowie der bei der Prüfung mitwirkende gesetzliche Vertreter einer Prüfungsgesellschaft sind zur gewissenhaften und unparteiischen Prüfung verpflichtet. Bei einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung sind sie der Kapitalgesellschaft und, wenn ein verbundenes Unternehmen geschädigt worden ist, diesem zum Schadensersatz verpflichtet.
LG Bonn - 31.05.2007 - 2 O 7/01

Der in ein Anlagemodell als Mittelverwendungskontrolleur eingebundene Wirtschaftsprüfer ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Anlageinteressenten, der von seinem Beitritt einen Prospekt u.a. mit dem - allgemein verständlichen - Text des abzuschließenden Mittelverwendungskontrollvertrages erhalten hat, über Reichweite und Risiken dieses Vertrages aufzuklären.
BGH - 22.03.2007 - III ZR 98/06

Wird eine aus Wirtschaftsprüfern bestehende GbR im Rahmen von Immobilienfonds als Treuhänderin für die Treuhandkommanditisten tätig, übt sie eine gewerbliche Tätigkeit aus.
BFH - 18.10.2006 - XI R 9/06

Ein Wirtschaftsprüfer befindet sich in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen, wenn die Ausgaben die regelmäßigen Einnahmen jedenfalls nicht auf Dauer übersteigen.
BVerwG - 17.08.2005 - 6 C 15/04

Ein Wirtschaftsprüfer, der einem Kapitalanleger aus Prospekthaftung Schadensersatz schuldet, kann auch aus Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter haften.
BGH - 08.06.2004 - X ZR 283/02

Alleine die Besorgnis der Befangenheit i.S.d. Wirtschaftsprüferordnung (WPO) führt nicht zur Nichtigkeit des abgeschlossenen Prüfungsvertrages.
BGH - 03.06.2004 - X ZR 104/03

Ein Wrtschaftsprüfer darf nicht geschäftsmäßig im Internet für die Tätigkeit als Testamentsvollstrecker werben.
OLG Hamm - 03.02.2004 - 4 U 122/03

Erstellt ein Wirtschaftsprüfer falsche Testate, kann er nur dann zum Schadensersatz verpflichtet sein, wenn feststeht, daß er sich leichtfertig und gewissenlos über erkannte Bedenken hinweggesetzt und auf notwendige Überprüfungen bewußt verzichtet hat.
OLG Köln - 14.12.1990 - 19 U 283/89


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