Partei
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Wird die Klageschrift an eine Person zugestellt, die nach dem durch Auslegung feststellbaren Willen des Klägers nicht Partei werden sollte, wird diese Person nicht Partei sondern lediglich Scheinbeklagter. |
OLG München - 20.10.2016 - 23 U 3092/16 |
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Durch die persönliche Ladung zum Termin wird der Geschäftsführer einer GmbH nicht zur Partei selbst. Vielmehr wird dessen Prozessverhalten der Partei gemäß § 51 Abs. 2 ZPO zugerechnet. Bleibt mithin der persönliche geladene Geschäftsführer der GmbH dem Termin fern, kann nach § 141 Abs. 3 ZPO nur gegen die Partei selbst, d.h. gegen die GmbH, ein Ordnungsgeld verhängt werden. |
LAG Schleswig-Holstein - 18.02.2015 - 5 Ta 27/15 |
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Die Löschung einer vermögenslosen GmbH nach § 394 Abs. 1 FamFG hat zur Folge, dass die Gesellschaft ihre Rechtsfähigkeit verliert und damit nach § 50 Abs. 1 ZPO auch ihre Fähigkeit, Partei eines Rechtsstreits zu sein. Nur wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass noch verwertbares Vermögen vorhanden ist, bleibt die Gesellschaft trotz der Löschung rechts- und parteifähig. Dabei sind wertlose Forderungen nicht als verwertbares Vermögen anzusehen. |
BGH - 20.05.2013 - VII ZB 53/13 |
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