Rechtsstaatsprinzip
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Das Rechtsstaatsprinzip verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren. |
BGH - 16.07.2013 - VIII ZB 62/12 |
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