Insolvenzgefahr
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Auch wenn der Steuerberater nur mit der Bilanzerstellung, nicht aber mit der laufenden Finanzbuchhaltung beauftragt ist, hat dieser als Nebenpflicht vor Insolvenzgefahr zu warnen, wenn er erkennt, dass sich die Frage der Insolvenzreife des Unternehmens stellt und entsprechende nähere Prüfungen erforderlich sind. |
OLG Schleswig - 02.09.2011 - 17 U 14/11 |
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