Verschulden
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Eine fehlende Rechtsmittelbelehrung kann unschädlich sein, wenn der Beteiligte wegen vorhandener Kenntnis über sein Rechtsmittel, etwa bei anwaltlicher Vertretung, keiner Unterstützung durch eine Rechtsmittelbelehrung bedarf. |
BGH - 23.06.2010 - XII ZB 82/10 |
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Auch im Prozeßkostenhilfe- sowie im Wiedereinsetzungsverfahren muß sich die antragstellende Partei ein Verschulden ihres Rechtsanwalts zurechnen lassen (§ 85 Abs.2 ZPO), der ihrem Vorbringen zufolge mit der Prüfung der einschlägigen Rechtsmittelvorschriften schlicht überfordert gewesen sein soll. |
OLG Bamberg - 30.03.2010 - 4 U 138/09 |
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