Partner
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Ist ein Partner mit der Bearbeitung eines Auftrags befaßt, so kann er auch für vor seinem Eintritt in die Partnerschaft begangene berufliche Fehler eines anderen mit dem Auftrag befaßten Partners haften; selbst wenn er sie nicht mehr korrigieren kann. |
BGH - 19.11.2009 - IX ZR 12/09 |
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