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Stand:  30.03.2023
Inhalt:   12.658 Urteile

Literatur

Ein Steuerberater ist ohne besonderen Anlass nicht verpflichtet, die Jahresberichte des Bundesfinanzhofs einzusehen. Er kann sich darauf verlassen, die für ihn bedeutsamen Informationen der allgemeinen Presse und der Fachliteratur entnehmen zu können.
BGH - 25.09.2014 - IX ZR 199/13

Von einem Rechtsanwalt ist zu verlangen, daß er sich anhand einschlägiger Fachliteratur, vor allem Fachzeitschriften und Kommentare, über den aktuellen Stand der Rechtsprechung informiert.
BGH - 03.11.2010 - XII ZB 197/10

Auch wenn das Bundessteuerblatt mit der vierteljährlich beiliegenden Anlage zum beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängigen Verfahren zur Pflichtlektüre eines Steuerberaters gehört, liegt keine Pflichtverletzung vor, wenn der Steuerberater nicht sämtliche Entscheidungen der Anlage liest und sich diese merkt und deshalb eine mögliche Änderung der Rechtsprechung bei der Bearbeitung eines Mandats nicht berücksichtigt.
KG - 08.09.2006 - 4 U 119/05

Die Kenntnis der Formvorschriften für einen Grundstückskaufvertrag gehört zum Basiswissen eines Rechtsanwalts. Unkenntnis oder Zweifel lassen sich durch einen Blick in einen Standartkommentar (Palandt) beseitigen.
LG Lüneburg - 18.08.2005 - 2 O 124/05

Ein Anwalt hat seine Tätigkeit an der höchstrichterlichen Rechtsprechung auszurichten; denn diese hat richtungsweisende Bedeutung für Entwicklung und Anwendung des Rechts. Über die höchstricherliche Rechtsprechung muß sich ein Rechtsanwalt nicht nur anhand der amtlichen Sammlungen, sondern auch unter Zuhilfenahme einschlägiger Fachzeitschriften unterrichten. Spezialzeitschriften (Agrarrecht) sind dann heranzuziehen, wenn sich ein Rechtsgebiet in der Entwicklung befindet und weitere höchstrichterliche Rechtsprechung zu erwarten ist.
BGH - 21.09.2000 - IX ZR 127/99

Wenn die Formulierung eines Arrestantrages im Einzelfall schwierig ist, muss der Anwalt einschlägige Formularbücher benutzen und damit den für den Mandanten sichersten Weg einschlagen.
OLG Düsseldorf - 23.11.1989 - 8 U 35/89

Siehe auch: Bibliothek


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