Primärverjährung
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Der sekundäre Schadensersatzanspruch gegen einen Rechtsanwalt wegen pflichtwidriger Herbeiführung der Primärverjährung setzt eine neue selbstständige Pflichtverletzung voraus; eine die Haftung des Anwalts auslösende Pflichtwidrigkeit kann nicht zugleich die Nichterfüllung der Pflicht zur Aufdeckung des Regreßanspruchs gegenüber dem Mandanten sein. |
LG Bonn - 25.09.2009 - 15 O 117/09 |
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Siehe auch: Sekundärhaftung, Verjährung |