Rechtshängigkeit
|
Zweifel an der Wirksamkeit der Klagezustellung rechtfertigen nicht die Abweisung der Klage wegen fehlender Rechtshängigkeit, sofern die Heilung des etwaigen Zustellungsmangels noch möglich ist. |
BGH - 07.12.2010 - VI ZR 48/10 |
|
|
Wird nach Erhebung des Widerspruchs gegen eine Mahnbescheid die Sache nicht alsbald an das zur Durchführung des streitigen Verfahrens zuständige Gericht abgegeben, so tritt die Rechtshängigkeit mit Eingang der Akten bei dem Prozeßgericht ein. |
BGH - 05.02.2009 - III ZR 164/08 |
|