Überträgt ein Rechtsanwalt die Notierung von Fristen einer Kanzleikraft, muss er durch geeignete organisatorische Maßnahmen oder durch konkrete
Einzelanweisung sicherstellen, dass die Fristen zuverlässig festgehalten und
kontrolliert werden. Bei notwendiger Korrektur einer Rechtsmittelfrist muss eine
mündliche Einzelanweisung klar und präzise beinhalten, dass die Frist sofort und vor allen anderen Aufgaben im Fristenkalender zu korrigieren ist. |